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Schuljahreswechsel / Neues Schuljahr einrichten

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Die Hauptfunktion der Einrichtung des neuen Schuljahres besteht darin, Schüler zu versetzen und das neue ASV-Schuljahr für Neuaufnahmen zur Verfügung zu haben.

Zusätzlich werden wesentliche Einstellungen (z.B. Zeugniseinstellungen) ins neue Schuljahr übertragen.

- Allgemeinbildende Gymnasien: für die Nutzung von UPM muss das neue Schuljahr (Planungsschuljahr) bereits  im Januar eingerichtet werden.

- Vor dem Einrichten des neuen Planungsschuljahres MUSS die Planungsphase des laufenden Schuljahres abgeschlossen sein!

- Das neue ASV-Schuljahr kann ab dem 1. Dezember eines Jahres eingerichtet werden.
- Spätester Termin ist der 30. September im dann bereits laufenden Schuljahr.
- Die mit der Einrichtung beginnende Planungsphase beenden Sie i.d.R. spätestens im Oktober.

 

Frühes Einrichten Schuljahreswechsel empfiehlt sich für den Fall:

- Es stehen keine Änderungen an Zeugniseinstellungen, Stundentafeln oder Klassen des laufenden Schuljahres mehr an.

Bei Grundschulen:
- Die neuen Schüler sollen direkt im neuen ASV-Schuljahr erfasst werden.
- Sie wollen die Klassenzuteilung bereits vorzeitig durchführen.
- Sie wollen passende Berichte bereits mit Vermerk des neuen Schuljahres nutzen.
- Sie wollen Berichte zur Vorbereitung der Prognose bereits im neuen Schuljahr erzeugen.

Bei weiterführenden Schulen:
- Sie wollen die Grundschulempfehlung für die Jahrgangsstufe 5 direkt erfassen.
- Sie wollen die Klassenzuteilung bereits vorzeitig durchführen.
- Sie wollen Wahlpflicht- und/oder Profilfächer für das neue Schuljahr bereits erfassen.
- Sie wollen Berichte zur Vorbereitung der Prognose bereits im neuen Schuljahr erzeugen.

Für allgemein bildende, öffentliche Gymnasien ist im Zusammenhang mit UPM der frühe Schuljahreswechsel notwendig (ab 1.12.).

 

Wichtig:
Beachten Sie den Umgang mit unterjährigen Zugängen, die nach dem Einrichten des neuen Planungsschuljahres an ihre Schule kommen:
- Tritt ein Schüler erst nach bereits erfolgter Einrichtung des neuen Schuljahres ein, muss er im noch laufenden Schuljahr erfasst werden.
- Danach versetzen Sie ihn per Sammelversetzung in das neu angelegte Schuljahr.
- Überprüfen Sie nach der Versetzung die Fächerwahl des Schülers und die Zuordnung zum Unterricht in der Matrix.
Beachten sie weiter, dass nach dem Einrichten des neuen Schuljahres auch Änderungen bei der Teilnahme am Religionsunterricht (Reiter Unterricht) sowie etwaige Klassenwechsel

im aktuellen Schuljahr auch im neuen Planungsschuljahr erfasst werden müssen.

 

 

Späteres Einrichten Schuljahreswechsel empfiehlt sich für den Fall:

- Die Zeugniseinstellungen des laufenden Schuljahres sind noch nicht komplett eingerichtet.

- Es sind noch viele unterjährige Neuzugänge im aktuellen ASV-Schuljahr zu erwarten.

Letzte Aktualisierung: 10.03.2025

PDF zum Download

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Das Einrichten des neuen Schuljahres umfasst folgende Phasen:

 

Spezialfälle beim Schuljahreswechsel

 

 

toggle_plus0  Schuljahreswechsel wiederholen (nicht für öffentliche allgemeinbildende Gymnasien wegen UPM)

 

 

 

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