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Schuljahreswechsel / Neues Schuljahr einrichten

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Die Hauptfunktion der Einrichtung des neuen Schuljahres besteht darin, Schüler zu versetzen und das neue ASV-Schuljahr für Neuaufnahmen zur Verfügung zu haben.

Zusätzlich werden wesentliche Einstellungen (z.B. Zeugniseinstellungen) ins neue Schuljahr übertragen.

- Allgemeinbildende Gymnasien: für die Nutzung von UPM muss das neue Schuljahr (Planungsschuljahr) bereits  im Januar eingerichtet werden.

- Vor dem Einrichten des neuen Planungsschuljahres MUSS die Planungsphase des laufenden Schuljahres abgeschlossen sein!

- Das neue ASV-Schuljahr kann ab dem 1. Dezember eines Jahres eingerichtet werden.
- Spätester Termin ist der 30. September im dann bereits laufenden Schuljahr.
- Die mit der Einrichtung beginnende Planungsphase beenden Sie i.d.R. spätestens im Oktober.

 

Frühes Einrichten Schuljahreswechsel empfiehlt sich für den Fall:

- Es stehen keine Änderungen an Zeugniseinstellungen, Stundentafeln oder Klassen des laufenden Schuljahres mehr an.

Bei Grundschulen:
- Die neuen Schüler sollen direkt im neuen ASV-Schuljahr erfasst werden.
- Sie wollen die Klassenzuteilung bereits vorzeitig durchführen.
- Sie wollen passende Berichte bereits mit Vermerk des neuen Schuljahres nutzen.
- Sie wollen Berichte zur Vorbereitung der Prognose bereits im neuen Schuljahr erzeugen.

Bei weiterführenden Schulen:
- Sie wollen das höchste erreichte Niveau aus NAVi 4 BW (ehemals Grundschulempfehlung) für die Jahrgangsstufe 5 direkt erfassen.
- Sie wollen die Klassenzuteilung bereits vorzeitig durchführen.
- Sie wollen Wahlpflicht- und/oder Profilfächer für das neue Schuljahr bereits erfassen.
- Sie wollen Berichte zur Vorbereitung der Prognose bereits im neuen Schuljahr erzeugen.

Für allgemein bildende, öffentliche Gymnasien ist im Zusammenhang mit UPM der frühe Schuljahreswechsel notwendig (ab 1.12.).

 

Späteres Einrichten Schuljahreswechsel empfiehlt sich für den Fall:

- Die Zeugniseinstellungen des laufenden Schuljahres sind noch nicht komplett eingerichtet.

- Es sind noch viele unterjährige Neuzugänge im aktuellen ASV-Schuljahr zu erwarten.

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Wichtig:

Wenn Sie das neue Schuljahr (= Planungsschuljahr) bereits frühzeitig eingerichtet haben, sind die folgenden Punkte besonders zu beachten:

Unterjährige Zugänge müssen im aktuellen laufenden Schuljahr angelegt und dann per Sammelversetzung in das Planungsschuljahr übertragen werden. Überprüfen Sie nach der Versetzung die Fächerwahl des Schülers und die Zuordnung zum Unterricht in der Matrix. Denken Sie dabei auch an Schülerinnen und Schüler, die im ersten Halbjahr abwesend waren (Ausllandsaufenthalt, Krankheit usw.)

Unterjährige Wiederholer müssen im Planungsschuljahr eine Klassenstufe zurückversetzt werden. Überprüfen Sie auch hier die Fächerwahl und die Zuordnung zum Unterricht. Schulen mit gymnasialer Oberstufe achten dabei auf Besonderheiten in der Kursstufe (Bitte Anker setzen)

Etwaige Klassenwechsel müssen auch im Planungsschuljahr durchgeführt werden

Falls ein Wechsel bei der Teilnahme am Religionsunterricht zum zweiten Halbjahr stattfindet, so muss dieser auch im Planungsschuljahr erfasst werden. Wurde im aktuellen Schuljahr eine Abmeldung vom Religionsunterricht erfasst, dann muss diese im Planungsschuljahr nicht erneut erfasst werden.

 

Hinweise zum weiteren Vorgehen für allgemeinbildende Gymnasien hinsichtlich des Aufwachsens von G9 neu finden Sie unter Besonderheiten bei der Umstellung von G8 auf G9 neu (AGY).

 

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026

PDF zum Download

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Das Einrichten des neuen Schuljahres umfasst folgende Phasen:

 

Spezialfälle beim Schuljahreswechsel

 

toggle_plus0  Schuljahreswechsel wiederholen (nicht für öffentliche allgemeinbildende Gymnasien wegen UPM)

 

 

 

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