Zeugnismuster zur Ansicht finden Sie auf der ASV-BW-Seite.
Schablone
Bildungsgänge
Zeugnisarten
zz_A_KZ11_A4
G9; G8
GMSSII
Kursstufenzeugnis 1.1.
zz_A_KZ12_A4
Kursstufenzeugnis 1.2.
zz_A_KZ21_A4
Kursstufenzeugnis 2.1.
zz_A_KZ22_A4
Kursstufenzeugnis 2.2.
zz_A_AH_A4_20xx_AGVO_AGY_GMS_INT*
zz_A_AH_20xx_A4_SF_AGY_GMS
Zeugnis der Allg. Hochschulreife
Zeugnis der Allg. Hochschulreife (Schulfremdenprüfung)
Hinweise:
* Keine Zeugniseinstellung nötig.
Die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife bzw. das Zeugnis der Fachhochschulreife können derzeit noch nicht über ASV-BW erstellt werden.
Die Abiturschablone zz_A_AH_2024_A4_AGVO_AGY_GMS_INT wurde um eine neue Fußnote 5 zur Null-Punkte-Regelung ergänzt. Bitte aktualisieren Sie ggf. Wertelisten und Anwendungsdaten, um diese Schablone in der aktualisierten Version vom ZSS-Server abzurufen.
Werden in einer der beiden mündlichen Prüfungen 0 NP erreicht, kann das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach nach Setzen des Hakens bei Auswahl erfasst werden. Hat der Schüler an zwei mündlichen Prüfungen im gleichen Fach teilgenommen, erscheint das gerundete Ergebnis unter Punktzahlen mündl. auf dem Abiturzeugnis. Die ausgeschriebene Note dort wird mit einer hochgestellten "5" markiert, die auf eine entsprechende Fußnote verweist. Diese Fußnote 5 wird nur angezeigt, sofern der darin enthaltene Paragraph bei einer mündlichen Prüfung zur Anwendung kommt. Ansonsten erscheint sie nicht. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl bzw. von mündliche Prüfung 4-fach erfolgt mit der ungerundeten Prüfungsnote.
Auch eine freiwillige Teilnahme am Basiskurs Sport ohne Noten wird auf der aktuellen Abitur-Schablone 2024 mit "tg" ausgewiesen, sofern Sie die Sportbefreiung erfasst und in der Fachwahl die Belegart "T" für teilgenommen gewählt haben. Bei Schülern mit Sportbefreiung, aber ohne Belegart "T" für teilgenommen werden die Felder zur Notenerfassung wie bisher mit Strichen entwertet, so dass anhand der Schablone ersichtlich ist, wer den Sportkurs freiwillig belegt hat und wer nicht.
Wählen Sie das Fachangebot für den Abiturjahrgang 2025.
Gehen Sie darin im Aufgabenfeld AFII zu den Zeilen des Basisfachs Geographie oder Gemeinschaftskunde 2-stündig.
Kontrollieren Sie die Zeile des jeweiligen Faches, für das Zusatzkurse angeboten werden. Wird das Fachangebot neu erstellt, so enthält die Spalte Beleg.Mögl. ein "f". Bitte stellen Sie diesen Ausgangszustand wieder her, sofern in Ihrem Datensatz dort andere Werte hinterlegt sind. Ferner sind im Bereich Angebot im HJ 2 Halbjahre angehakt. Dies sind die beiden Pflichthalbjahre und die Haken können entsprechend dem Angebot an der Schule verändert werden. Haben Sie schon mehr als 2 Halbjahre angehakt, entfernen Sie die Haken in den Halbjahren, die keine Pflichtkurse, sondern Zusatzkurse enthalten.
Ändern Sie dann den Eintrag in der Spalte Beleg.Mögl. von "f" auf die Sonderbelegung "z" und überprüfen Sie, ob das Fach als mündliches Prüfungsfach durch Haken freigegeben ist.
Öffnen Sie den Reiter Fachwahl eines Schülers, der das Fach mit Zusatzkursen belegt hat.
Ändern Sie die Belegungsart von "f" auf "z".
Tragen Sie dann in den Halbjahren ohne die Pflichtbelegung X, für die beiden optionalen Zusatzkurse jeweils "Z" ein (soweit nicht schon geschehen). Ändern Sie erst anschließend für die Schüler, die eine mündliche Prüfung im jeweiligen Basisfach Gemeinschaftskunde oder Geographie anstreben die Belegart "z" in "m1" oder "m2".
Auf dem Reiter Noten können jetzt für alle vier belegten Halbjahre in den Schuljahren 2023/24 sowie 2024/25 Punkte erfasst und die jeweiligen Schnitte errechnet werden.
Wird das Leistungsfach Wirtschaft belegt, ist in den Basisfächern Geographie und Gemeinschaftskunde von den belegpflichtigen Kursen jeweils nur der erste unterrichtete Kurs zu belegen. Wenn Sie auf die Sonderbelegung "z" umstellen, um die zusätzlich zu belegenden optionalen Kurse mit "Z" zu markieren, ergänzt ASV jedoch auch den zweiten Pflichtkurs. Diesen müssten Sie ggf. wieder entfernen, sofern er nicht besucht wird.
Diese Schüler können auch mit dem ersten der beiden Pflichtkurse und den beiden Zusatzkursen das Fach als mündliches Prüfungsfach verwenden.
Wiederholende Schüler oder Schülerinnen können das Abitur gemäß der bis Abiturjahrgang 2024 geltenden AGVO mit Kombiprüfung machen, wenn Sie im Modul Kursstufe Schülerdaten auf dem Reiter Stammdaten beim Schüler den Haken bei abweichende Prüfungsordnung und die Auswahl "AGVO21a" hinterlegen.
Für diese Schüler und Schülerinnen kann dadurch das kombinierte mündliche Prüfungsfach Geo/Gk nach wie vor gewählt werden.
Die Zusatzkurse können im Augenblick noch nicht mit Hilfe der automatischen Kursplanung erstellt, sondern müssen manuell angelegt werden. Folgen Sie hierzu bitte der Online-Hilfe (Kurse manuell anlegen).