Pflege der Daten in ASV-BW
Es werden diejenigen Schülerdatensätze ausgewählt, für die ein Eintrag im Bildungsverlauf mit folgenden Bedingungen zum Stichtag 01.03.2025 vorliegt:
•Das Eintrittsdatum liegt vor dem Stichtag. •Die Klassenart ist R, VKL oder MUSP. •Der Eintritt in die Jahrgangsstufe muss eingetragen und kleiner oder gleich der Jahrgangsstufe sein, in der das Kind gezählt wird. •Der Austritt aus der Jahrgangsstufe ist „leer“ oder größer oder gleich der Jahrgangsstufe, in der das Kind gezählt wird. In der Regel werden die Eintragungen in den Bildungsgang bei Aufnahme der Schülerin/des Schülers korrekt erstellt. Sollten Sie Unstimmigkeiten in den Daten im DTM-Modul finden, prüfen Sie für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bitte den Eintrag im Bildungsverlauf und passen diesen ggf. an.
Es werden nur Schülerinnen und Schüler in Regelklassen, VKL- und MUSP- Klassen berücksichtigt.
Die Pflichtwochenstunden nach Stundentafel inklusive Pausenzeiten (in Zeitstunden)
Das Merkmal ist für alle Kinder anzugeben. Anzugeben ist die wöchentliche Verweildauer des Kindes im verpflichtenden Unterricht inklusive Pausenzeiten. Die Angabe ist in Zeitstunden mit einer gerundeten Nachkommastelle vorzunehmen. 45 Minuten müssen umgerechnet werden.
Im Datenexport aus ASV-BW werden für Grundschulen und der Primarstufe an GMS Werte vorbelegt (nicht für SBBZ und nicht für Kinder in VKL und MUSP-Klassen). Diese können bei Bedarf im DTM-Modul abgeändert werden.
Für das Merkmal muss ein Wert zwischen 5 und 50 Stunden eingetragen werden.
Anzahl der Wochenstunden, die das Kind insgesamt im Ganztag inklusive des Unterrichts verbringt (WStd. teilgeb. Ganztag)
Für Kinder in Ganztagsschulen ist außerdem die Anzahl der Wochenstunden anzugeben, die das Kind insgesamt in Angeboten des Ganztags verbringt. Gemeint ist die gesamte Verweildauer des Kindes im Unterricht sowie aller außerunterrichtlicher Betreuungsangebote inklusive aller Pausenzeiten, welche im Rahmen des Ganztags angeboten werden. Hierunter zählen alle schulischen Angebote, auch offene Angebote, die von Schülern/-innen freiwillig bzw. nach vorheriger Anmeldung an der jeweiligen Ganztagsschule, wahrgenommen werden.
Hier sind die Kinder aller Ganztagsschulen zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese vom Kultusministerium genehmigt sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Betreuungsform teilgebunden, vollgebunden oder offen ist.
Bitte nicht angeben: Kinder in Verlässlicher Grundschule (einschl. Früh- und Spätbetreuung), ergänzenden Angeboten an SBBZ mit FSP Lernen, Hort an der Schule, sonstigen Betreuungsangeboten (z. B. flexible Nachmittagsbetreuung) oder in Schulen mit Schülerheim.
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