Bei der Bearbeitung der ESS können eher inhaltliche Fragen auftauchen, die im SCS nicht beantwortet werden können. In diesen
Fällen kontaktieren Sie bitte Ihren zuständige/-n Sachbearbeiter/-in beim Statistischen Landesamt.
Die Erläuterungen und Erhebungsbögen wurden den Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften angepasst. Die
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in den Erläuterungen des Statistischen Landesamts dargestellt.
Nein, die Planungsphase muss nicht abgeschlossen sein.
Bitte entnehmen Sie die für Ihre Schulart zusätzlich zu ESS 2024 separat per Post oder E-Mail zu übermittelnden Bogen den
Verteilerinformationen.
Das Anlegen von Klassen in ASV-BW ist nur notwendig, falls für die betroffene Schulart ein Klassenbogen vorgesehen ist.
Die Kennzahlen der Statistik beziehen sich immer auf den Stichtag.
Nachträgliche Änderungen sind daher in der Regel nicht notwendig. Sie können jedoch über den Button
„Statistikabgabe zurücknehmen“ die abgegebenen Daten zurücknehmen, ändern und erneut abgeben, solange sich die
ESS im Zustand abgegeben (Erstabgabe) befindet.
Zeitnah nach der Abgabe. Berufliche Schulen eher später.
Ab dem Statistikstichtag sollten Änderungen an Klassen- und Schülerdaten in ASV nur noch im Livemodus vorgenommen werden, um
den Stichtagsbestand nicht zu verändern. Dieser ist in der Statistik-Datenscheibe gespeichert. Bei Korrekturanforderungen kann so
immer auf den identischen Datenbestand vom Stichtag zurückgegriffen werden. Die geforderten Änderungen für die Abgabe der
ESS können in ASV in der Statistikdatenscheibe vorgenommen werden. Falls die Änderungen auch für den Produktivbetrieb
benötigt werden, müssen diese ebenso im Livemodus eingepflegt werden.
Die ESS kann dann einfach erneut aus der Statistikdatenscheibe heraus im automatischen Modus gestartet werden. Davon unberührt ist
es auch jederzeit möglich, die ESS im manuellen Modus zu starten und Änderungen in der ESS direkt vorzunehmen.
Aufruf der ESS
Für den Aufruf der ESS muss das ASV-Update auf die Version 2.28 installiert werden.
Vor dem Erhebungsbeginn ist der Aufruf der ESS möglich, doch es stehen noch nicht alle Funktionen zur Verfügung (Speicher- und
Abgabefunktion sind im Livemodus deaktiviert).
Erst ab dem Erhebungsbeginn kann die ESS gestartet und mit allen Funktionen genutzt werden (Statistikmodus).
Wenn die ESS vor dem Stichtag gestartet wird, erfolgt der Hinweis, dass die aus ASV übernommenen oder manuell eingegebenen
Statistikdaten zum jetzigen Zeitpunkt nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach Beendigung der ESS wieder verworfen werden.
Sie können so bereits vor dem Erhebungsbeginn überprüfen, ob die Daten korrekt aus ASV übertragen werden und ob Sie
vielleicht noch an einigen Stellen nacharbeiten müssen.
Die Speicherung sowie die Abgabe der Statistikdaten ist erst nach dem Statistikstichtag möglich.
Beim Aufruf der ESS werden die Anwender aufgefordert, ein Wertelistenupdate durchzuführen. Dazu ist die Eingabe der
ZSS-Anmeldedaten notwendig (041xxxxxx_sst plus Kennwort).
Das Fenster erscheint, wenn Sie die Statistik falsch aufrufen.
Der Start der ESS erfolgt ab dem Stichtag nicht mehr direkt über die Statistik-Kachel im Hauptmenü, sondern
über den Schalter Statistikmodus. Erst wenn der Statistikmodus aktiv ist, kann die ESS über die Statistik-Kachel im
Hauptmenü gestartet werden.
Druckfunktion
In der ESS können Sie über das Druckersymbol in der Symbolleiste den aktuell geöffneten Bogen, einen auszuwählenden
Bogensatz (z.B. nur für eine Klasse), alle Bogen oder die Unterlagen für Schulträger ausdrucken.
Beachten Sie dabei die Menüführung für die verschiedenen Optionen. Wählen Sie im Druckmenü oben links über
Auswahl alle Klassen und/oder alle Bogen aus oder treffen Sie eine individuelle Auswahl.
Dazu stehen Ihnen unten links am Ende des Druckmenüs weitere Filteroptionen zur Verfügung. Wählen Sie dort die Klassen
und gegebenenfalls die Schulstelle aus. Für die Beruflichen Schulen können zusätzlich der Schultyp, der Bildungsgang sowie
die Kürzelgruppe ausgewählt werden, für SBBZ die Schulform.
Im Anschluss können Sie alle Bogen für den eingestellten Bereich ausdrucken oder gezielt einzelne Bogen markieren.
Probieren Sie die einzelnen Optionen einmal durch und entscheiden Sie dann, wie Sie beim Drucken vorgehen möchten.
Verbundschulen
Bevor die ESS gestartet werden kann, müssen alle Schulzweige plausibilisiert sein.
Man muss sich als schulunabhängiger Benutzer in ASV anmelden, um als Verbundschule die ESS starten zu können. Hinweise
zum schulaunabhängingen Benutzer -> schulunabhängige Benutzer
Ja. Der Gesamtdatenbestand einer Dienststelle kann dem Statistischen Landesamt nur über einen einheitlichen Weg gemeldet werden.
Teilmeldungen sind nicht möglich.
Schüler
Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
werden ausschließlich von der allgemeinen Schule gemeldet und in keinem Fall vom SBBZ. Die Eingaben dazu sind in ASV auf dem Reiter
„Sonderpäd.“ vorzunehmen.
Werden die Schüler im Rahmen kooperativer Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen SBBZ und allgemeiner Schule
unterrichtet, so sind diese Schüler keine Inklusionsschüler. Sie sind dann ausschließlich vom SBBZ zu melden.
Prüfen Sie bitte im Schülermodul auf dem Reiter „Grunddaten“ unten den Bereich „Schulbesuch“. Ist hier
„Stammschüler“ markiert, dürfen in keinem anderen Feld Eintragungen stehen, insbesondere nicht bei
„Stammschule/Prüfende Schule bei externen Kooperationsschülern“. Erst nach dem Löschen ggf. vorhandener
Einträge werden die Schülerdatensätze in die ESS übertragen.
Man trägt beim Schulbesuch am 31.07. des Vor- Schuljahres den Wert „Schule außerhalb Deutschland“ ein.
VKL / Sprachförderkurse
Schüler mit festgestelltem Sprachförderbedarf sind laut Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher
Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen. Diese meldet die Schule an die Schulaufsicht und erhält dafür unter
Umständen zusätzliche Lehrerwochenstunden.
Wie diese Stunden eingesetzt werden, wird in der Regel von den Schulen individuell mit der Schulaufsicht vereinbart und ist
ausdrücklich nicht Gegenstand der ESS.
In der ESS müssen zum Stichtag nur Vorbereitungsklassen sowie zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse,
Tabelle „Kurse für ausgewählte Schüler in der Stichwoche“) gemeldet werden.
VKL-Schüler im Sinne der ESS sind nur solche Schüler, die am Stichtag in einer Klasse mit der Klassenart Vorbereitungsklasse
geführt werden.
In dieser VKL-Klasse müssen für jede Klassenstufe eigene Klassengruppen angelegt werden, um die Klassenstufe der einzelnen
Schüler ermitteln zu können.
An den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien kann für mindestens vier Kinder und
Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen ein zeitlich befristeter zusätzlicher
Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurs) mit bis zu acht Wochenstunden eingerichtet werden.
Diese Kurse werden in ASV-BW als Kurse für ausgewählte Schülergruppen unter Liste Besonderer Unterricht angelegt.
Das Anlegen von Vorbereitungsklassen und Sprachförderkursen wird hier in der ASV-Onlinehilfe
beschrieben.
Schüler, die in Regelklassen geführt werden und das Schülermerkmal Sprachförderbedarf festgestellt haben, sind per se
keine VKL-Schüler im ESS-Verständnis und werden auch nicht als solche in der ESS gemeldet.
Eine individuelle Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal Sprachförderbedarf festgestellt zu Zwecken der
Schülerverwaltung (nicht ESS) kann in ASV über den Merker SFB festg abgebildet werden.
Ganztagesbetreuung
Die Schlüssel für die Betreuungsform sowie die Teilnehmerzahlen am GTU werden in der ESS nur für allgemein bildende
Gymnasien (öffentlich wie privat) und alle Privatschulen in den Bildungsgängen GS, WRS, RS, GMSP, GMSSI, SBBZ, FWS sowie SBA
erhoben.
Dabei können die Daten wahlweise automatisch aus ASV vom Reiter Schüler->Erweiterungen, Feld „Ganztäg.
Betreuung/Förd“ übernommen oder manuell direkt in die Maske eingegeben werden. Werden in der ESS im Feld 386
Schülerzahlen erfasst, dann muss in Feld 329 ein Wert für die Betreuungsform manuell ausgewählt werden.
Fächerwahl Französisch
Für diese Schülerinnen / Schüler muss ein Unterrichtselement „Französisch“ mit der Unterrichtsart
x=Wahlpflichtunterricht in der Matrix angelegt werden.
Die Schülerinnen / Schüler, die Französisch gewählt haben, werden über die Fächerwahl dem Unterricht
zugeordnet.
Eventuell muss noch die Funktion „Schülerzahlen aktualisieren“ ausgeführt werden.
Die weiteren Wahlpflichtfächer AES und T werden bei der Datenprüfung/Vorplausibilisierung in ASV nicht plausibilisiert.
Es fehlt der Eintrag der zweiten Fremdsprache in Schüler>Laufbahn (dazu bitte unbedingt die FAQ „Warum verschwindet der
Eintrag...“ beachten).
Es liegt an der Reihenfolge, in der die Eintragungen gemacht werden. Bitte die zweite Fremdsprache immer zunächst auf dem Reiter
Schüler>Laufbahn einpflegen, danach erst in der Fächerwahl.
Unterricht
Für eine automatische Befüllung der Bögen müssen die Arbeitsgemeinschaften im Modul Unterricht > Liste besonderer
Unterricht angelegt und gepflegt werden.
Die Unterrichtsmatrix muss für die Ermittlung einiger Daten (zum Beispiel Anzahl Ethikgruppen, Wahlpflichtfächer an GMS/GWRHS/RS
etc.) gepflegt werden.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der ESS-Onlinehilfe.
Religionsbögen
Bei der Bearbeitung der Religionsbögen können eher inhaltliche Fragen auftauchen, die weder durch das SCS noch durch das
Statistische Landesamt beantwortet werden können Für solche Fragen sind die jeweiligen Kirchenbehörden zuständig.
Wenden Sie sich am besten direkt dorthin.
Die Angaben zu Schülerzahlen und Klassen kommen aus den Modulen „Schüler“ sowie „Klassen“. Eine Pflege
der Matrix ist dafür nicht notwendig.
Unterrichtende Lehrer müssen in der Matrix im jeweiligen Fach (Rev / Rrk) eingetragen sein.
Die Lehrerwochenstunden werden aus den Unterrichtselementen in den Fächern REV bzw. RRK übernommen.
Diese Angaben können auch direkt in die Religionsbögen eingetragen werden.
Bitte auch die Kontexthilfe innerhalb der ESS-Anwendung beachten.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht wird auf dem Religionsbogen in den Zeilen „Schüler mit RU (einschl. KoKo mit
Lehrkraft)“ gezählt. Dabei entscheidet die Konfession der Lehrkraft über die Zuordnung des Unterrichts zur jeweiligen
Konfession.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der ESS-Onlinehilfe.
Bitte achten Sie in den Bögen vor der Bogenvalidierung darauf, dass Sie leere Zeilen bei den Lehrkräften löschen.
Bei der Eingabe von kirchlichen Lehrkräften muss die Dienstbezeichnung, vom Namen durch ein Komma getrennt, angegeben werden.
Technisch
Die Zuordnung zum Statistiktermin ist nur für die Abgabe der ESS erforderlich, nicht aber für den Start der ESS (vor dem
Stichtag natürlich nur im Live-Modus). Sie erfolgt zentral in der Regel etwa ein bis zwei Wochen vor dem Statistikstichtag.
Unter Datei -> Schulische Daten -> Schulen -> Organisation befindet sich die Tabelle Erhebungstermine.
Nach der Freischaltung des Statistiktermins erscheint dort ein Ja in der Spalte Erhebung aktiv
sobald
man die Dienststellendaten erneut aktualisiert. Eine Abgabe der ESS ist allerdings auch möglich, falls das Ja in der Spalte
fehlt.
Eine einwandfreie Funktion und Darstellung der ESS wird für die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome und Microsoft Edge
garantiert.
Die Rollen Schulleitung und Sekretariatskraft plus können die Statistik bearbeiten. Die Abgabe der Statistikdaten ist nur mit der
Rolle Schulleitung möglich.
Der i-Button (oder alternativ die Funktionstaste F2 auf der Tastatur) liefert Informationen zum aktuell markierten Datenfeld. Nicht
für alle Felder sind solche Informationen verfügbar. In dem Fall erscheint der Hinweis „Für dieses Feld sind keine
Informationen verfügbar
Ja, das ist möglich, allerdings wird immer nur der letzte Speichervorgang festgehalten. Jeder erneute Speichervorgang
überschreibt den vorherigen.
Nein, der Anwender kann für jede einzelne Tabelle separat entscheiden, ob die manuellen Änderungen nach einem erneuten
Aufrufen im automatischen Betriebsmodus erhalten bleiben sollen bleiben oder mit den korrigierten Daten aus ASV-BW überschrieben
werden sollen. Nähere Informationen finden Sie dazu in der ESS-Onlinehilfe.
Der Port 4432 muss in der Firewall freigeschaltet sein.
Der Port 5532 muss in der Firewall freigeschaltet sein.
Der überwiegende Teil der Bögen wird zum Stichtag beim Start im automatischen Modus mit Daten aus ASV befüllt. Über
den Button „Tabelle editieren“ können die Daten jederzeit manuell nachbearbeitet werden.
Bei einigen Tabellen müssen die Daten noch komplett manuell eingetragen werden. Sie erkennen diese Tabellen daran, dass der Button
„Tabelle editieren“ nicht vorhanden ist. Details zu den unterschiedlichen Betriebsmodi finden Sie in der ESS-Onlinehilfe unter
ESS-Onlinehilfe
Hier die Punkte "ESS 2.0 starten" und "Vorgehensweise"
Eine ausführliche Beschreibung der für die ESS notwendigen Netzwerkeinstellungen finden sie hier
.
AGY & BS
Ja. Bezogen auf den Stichtag können die Daten auch nicht voneinander abweichen.
Nein, eine Bearbeitung von ASD-BS muss vorerst noch parallel zur ESS erfolgen.
Die ESS erfasst immer alle Daten einer Schule. Es müssen auch alle Daten abgegeben werden, nicht nur die der Kursstufe.
Schüler in Blockklassen werden gezählt, sofern sie zum Stichtag Schüler der Schule sind. Die Zählung erfolgt
unabhängig davon, ob am Stichtag Blockunterricht stattfindet oder nicht.
Bei diesen Schülern muss ein Eintrittsdatum im aktuellen Schuljahr eingetragen sein. Es müssen einmalig die statistischen
Pflichtfelder auf dem Reiter Eintritt gepflegt werden.
Inklusiv beschulte Schüler werden in der ESS auf dem Bogen 8 erhoben.
Anzugeben sind ausschließlich Schülerinnen und Schüler, für die der Schule ein Feststellungsbescheid des
zuständigen Staatlichen Schulamts gemäß § 21 oder § 22 der Verordnung über sonderpädagogische
Bildungsangebote (SBA-VO) vorliegt.
Die Eingaben dazu sind in ASV auf dem Reiter „Sonderpäd.“ vorzunehmen.
Privatschulen
Teilnahme und Durchführung
Ja. Ab dem Schuljahr 2023/24 besteht auch für Privatschulen die Verpflichtung zur Abgabe der elektronischen Schulstatistik ESS.
Sofern ein KISS-Anschluss vorhanden und ASV-BW installiert ist, können auch private Schulen die ESS mit ASV-BW
durchführen.
Privatschulen ohne ASV-BW führen die ESS mit Hilfe der Anwendung ESS-Online durch. Hier können alle Daten
manuell im Browser erfasst werden. Die Validierungs-, Abgabe- und Prüfprozesse entsprechen exakt denen im ESS-Modul von ASV-BW.
Das ESS-Online-Modul wird über die Onlineplattform Kultusverwaltung Online in Baden-Württemberg (KOBW)
bereitgestellt. Mit den Zugangsdaten für die Plattform KOBW kann der Zugriff auf die ESS-Online erfolgen. Zusätzliche
Anmeldedaten sind nicht erforderlich.
Privatschulen, die einen KISS-Zugang haben, rufen KOBW über das Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung auf:
Mitarbeiterportal > Anwendungen > Onlineverfahren > KOBW.
Privatschulen ohne KISS-Zugang rufen KOBW über das Internet auf: https://lobw.kultus-bw.de/kobw. Hier ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie dadurch keinen Mehrwert erhalten. Die ESS kann genauso einfach über ASV-BW
gestartet und dann bearbeitet werden. Darüber hinaus werden im automatischen Modus Daten aus ASV-BW in die ESS übertragen.
In der Regel werden Dienststellenschlüssel mit 042… nur an solche Schulen vergeben, deren Schulaufsicht nicht das
Kultusministerium, sondern das Sozialministerium innehat. Bei Schulen mit 043… ist beides möglich.
Von dieser Zuordnung hängt ab, ob ESS/ESS-Online verwendet oder die Statistik in Papierform abgegeben werden muss. Schulen mit
Bildungsgängen, die dem KM zugeordnet sind, müssen die ESS-/ESS-Online verwenden. Schulen mit Bildungsgängen, die dem SM
zugeordnet sind, müssen die Statistik im Schuljahr 24/25 in Papierform abgeben. Die betroffenen Schulen bekommen die Papierbögen
automatisch vom Statistischen Landesamt zugeschickt.
Ja. Die Abgabe ist an die DSS bzw. die dem DSS zugeordneten Bildungsgänge gekoppelt. Dafür werden zwei Zugänge zu KOBW
benötigt. Diese sind an den Dienststellenschlüssel gebunden.
Nein. Die Abgabe ist nur gleichzeitig für alle Daten einer Dienststelle möglich.
Nein. Für die ESS-Online steht kein Import zur Verfügung.
Wenden Sie sich an das zuständige Regierungspräsidium. Die Übertragung der Bildungsgänge sollte vollständig und
korrekt aus ASD-BW erfolgen.
Rufen Sie die ESS-Online und den „SIS-Klassenbogen“ auf.
Legen Sie über das Plussymbol einen neuen Klassenbogen an:
Wählen Sie eine passende Bezeichnung, den verfügbaren Bildungsgang und diejenige Jahrgangsstufe, aus der die meisten
Schüler/innen stammen (z. B.):
In den hinzuzufügenden Zeilen wird jeweils (unter anderem) die Klassenstufe abgefragt. Sobald Schüler/innen mit
unterschiedlichen Klassenstufen eingetragen werden, wird das zu setzende Kreuz automatisch gesetzt:
Im SCD-Bogen ist es möglich, die Klasse folgendermaßen anzugeben: es sollte diejenige Klassenstufe gewählt werden, der
die meisten Schüler/innen zugeordnet sind. Die Eintragung würde dann bspw. so aussehen:
Dienststellenschlüssel werden beim Anlegen einer Dienststelle vergeben. Genau wie die Bildungsgänge der Schule werden diese
Daten vom zuständigen Regierungspräsidium angelegt/gepflegt.
Die Daten werden vom Regierungspräsidium im Verfahren ASD-BW gepflegt. Bitte wenden Sie sich an Ihr RP, um die Daten korrigieren zu
lassen.
Zunächst ist ggf. zwischen dem Start der ESS-Online für allgemein bildende Schulen oder für berufliche Schulen zu
wählen (sofern Ihre Schule über entsprechende Bildungsgänge bzw. Schulzweige verfügt):
Nach dem Start der ESS-Online kann unter „Schulzweig“ zwischen den Schulzweigen der Schule gewechselt werden (hier am
Beispiel einer allgemein bildenden Schule):
Die Amtliche Schulstatistik wird vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhoben. Dazu wurden die Verfahren ESS (über
ASV-BW) für alle öffentlichen Schulen und private Schulen mit ASV-BW im Einsatz sowie ESS-Online für Privatschulen mit oder
ohne KISS-Zugang etabliert. Sie dient unter anderem dazu, Informationen für bildungspolitische Entscheidungen zur Verfügung zu
stellen.
Die sogenannte Herbststatistik wird von den Schulaufsichtsbehörden erhoben. Dazu dient das Verfahren ASD-BW. Sie dient in erster
Linie der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und ist ausschließlich für öffentliche Schulen von Relevanz.
Für am Schulstandort wohnhafte Schüler/-innen wird weiterhin der Wohnort angegeben.
Für die anderen, nicht am Schulstandort wohnhaften Schüler/-innen, können auch von privaten Schulen Angaben zu einzelnen
Wohnorten eingetragen werden, wenn diese vorliegen.
Prinzipiell reicht bei privaten Schulen für die nicht am Schulstandort wohnhaften Schüler/-innen auch weiterhin die Angabe auf
Kreisebene aus, wie sie bereits in den letzten Jahren auf den Papierbögen eingetragen wurde.
Um bei der elektronischen Meldung in der ESS weiterhin so vorzugehen, wird der erste Ort des jeweiligen Landkreises als
„Platzhalter“ aus der Werteliste ausgewählt. Pro Landkreis werden alle Schüler/-innen gesammelt angeben, die nicht am
Schulstandort wohnhaft sind.
In Tabelle 5.1, erste Spalte 604 „Lehrergliederung laut Schlüssel-
und Abkürzungsverzeichnis“ werden nur solche Lehrkräfte als voll-bzw. teilzeitbeschäftigt gezählt, deren
Kennziffer mit 1 oder 2 beginnt. Das ist bei der Auswahl der Werte aus der Werteliste zu beachten.
Technisch
Für jede Klasse muss über das Plus-Zeichen (<Screenshot>) ein Klassenbogen angelegt werden. In diesen Bogen können
Daten eingegeben werden. Für jede Schülerin/jeden Schüler muss eine Zeile erzeugt werden.
KOBW
Zur Registrierung bei KOBW im Internet (https://lobw.kultus-bw.de/kobw) ist ein Registrierungsschlüssel erforderlich. Dieser ging
Ihnen 2019 im Zuge von Schulfahndungen durch die Kriminalpolizei zu. Wurde die Registrierung nicht durchgeführt, ist der
Schlüssel nun nicht mehr gültig. Bitte wenden Sie sich an das SCS, um einen neuen Registrierungsschlüssel zu erhalten.
Haben Sie die Registrierung bereits durchgeführt und wissen das selbst festgelegte Passwort nicht mehr, gehen Sie über
„Kennwort vergessen“.
Die E-Mail-Adresse ist bereits für eine andere Registrierung bzw. Dienststelle verwendet worden. Nutzen Sie bitte eine andere
E-Mail-Adresse.
Es fehlt eine Berechtigung für den Zugriff. Benachrichtigen Sie das SCS.
Nein. Die beiden Zugangsarten schließen sich aus technischen Gründen gegenseitig aus.
Es fehlt eine Berechtigung der Schule für den Zugriff. Benachrichtigen Sie das SCS.
Meldung neuer E-Mail-Adresse an das SCS.
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