ORGANISATORISCHES
Bei der Bearbeitung der ESS können eher inhaltliche Fragen auftauchen, die im SCS nicht beantwortet werden können. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte Ihren zuständige/-n Sachbearbeiter/-in beim Statistischen Landesamt.
Auskünfte erhalten:
- Allgemeinbildende Schulen unter
Mo. bis Do. 07.00 bis 15.30 Uhr, Fr. 07.00 bis 12.00 Uhr
per Mail an as-schulstatistik@stala.bwl.de - Berufliche Schulen unter
Mo. bis Do. 08.00 bis 15.30 Uhr, Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
per Mail an bs-schulstatistik@stala.bwl.de
Die Erläuterungen und Erhebungsbögen wurden den Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften angepasst. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in den Erläuterungen des Statistischen Landesamts dargestellt.
Diese finden Sie auch innerhalb der ESS-Onlinehilfe.
Nein, die Planungsphase muss nicht abgeschlossen sein.
Bitte entnehmen Sie die für Ihre Schulart zusätzlich zu ESS 2024 separat per Post oder E-Mail zu übermittelnden Bogen den
Verteilerinformationen.
Das Anlegen von Klassen in ASV-BW ist nur notwendig, falls für die betroffene Schulart ein Klassenbogen vorgesehen ist.
Die Kennzahlen der Statistik beziehen sich immer auf den Stichtag.
Nachträgliche Änderungen sind daher in der Regel nicht notwendig. Sie können jedoch über den Button „Statistikabgabe zurücknehmen“ die abgegebenen Daten zurücknehmen, ändern und erneut abgeben, solange sich die ESS im Zustand abgegeben (Erstabgabe) befindet.
Zeitnah nach der Abgabe. Berufliche Schulen eher später.
Ab dem Statistikstichtag sollten Änderungen an Klassen- und Schülerdaten in ASV nur noch im Livemodus vorgenommen werden, um den Stichtagsbestand nicht zu verändern. Dieser ist in der Statistik-Datenscheibe gespeichert. Bei Korrekturanforderungen kann so immer auf den identischen Datenbestand vom Stichtag zurückgegriffen werden. Die geforderten Änderungen für die Abgabe der ESS können in ASV in der Statistikdatenscheibe vorgenommen werden. Falls die Änderungen auch für den Produktivbetrieb benötigt werden, müssen diese ebenso im Livemodus eingepflegt werden.
Die ESS kann dann einfach erneut aus der Statistikdatenscheibe heraus im automatischen Modus gestartet werden. Davon unberührt ist es auch jederzeit möglich, die ESS im manuellen Modus zu starten und Änderungen in der ESS direkt vorzunehmen.
AUFRUF DER ESS
Für den Aufruf der ESS muss das ASV-Update auf die Version 2.28 installiert werden.
Vor dem Erhebungsbeginn ist der Aufruf der ESS möglich, doch es stehen noch nicht alle Funktionen zur Verfügung (Speicher- und Abgabefunktion sind im Livemodus deaktiviert).
Erst ab dem Erhebungsbeginn kann die ESS gestartet und mit allen Funktionen genutzt werden (Statistikmodus).
Wenn die ESS vor dem Stichtag gestartet wird, erfolgt der Hinweis, dass die aus ASV übernommenen oder manuell eingegebenen Statistikdaten zum jetzigen Zeitpunkt nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach Beendigung der ESS wieder verworfen werden.
Sie können so bereits vor dem Erhebungsbeginn überprüfen, ob die Daten korrekt aus ASV übertragen werden und ob Sie vielleicht noch an einigen Stellen nacharbeiten müssen.
Die Speicherung sowie die Abgabe der Statistikdaten ist erst nach dem Statistikstichtag möglich.
Beim Aufruf der ESS werden die Anwender aufgefordert, ein Wertelistenupdate durchzuführen. Dazu ist die Eingabe der ZSS-Anmeldedaten notwendig (041xxxxxx_sst plus Kennwort).
Zudem müssen sich die Dienststellendaten im aktuellen und im letzten Schuljahr auf dem aktuellen Stand befinden.
Eine Anleitung zum Aktualisieren der Dienststellendaten finden Sie in der ASV-BW-Online-Hilfe unter:
Grundlagen
-> ZSS (Zentraler Schulserver) -> Aktualisierung der Wertelisten / Dienststellendaten sowie in einem Video-Tutorial
zum ZSS-Abgleich.
Das Fenster erscheint, wenn Sie die Statistik falsch aufrufen.- Der Start der ESS erfolgt ab dem Stichtag nicht mehr direkt über die Statistik-Kachel im Hauptmenü, sondern
über den Schalter Statistikmodus. Erst wenn der Statistikmodus aktiv ist, kann die ESS über die Statistik-Kachel im
Hauptmenü gestartet werden.
DRUCKFUNKTION
In der ESS können Sie über das Druckersymbol in der Symbolleiste den aktuell geöffneten Bogen, einen auszuwählenden Bogensatz (z.B. nur für eine Klasse), alle Bogen oder die Unterlagen für Schulträger ausdrucken.
Beachten Sie dabei die Menüführung für die verschiedenen Optionen. Wählen Sie im Druckmenü oben links über Auswahl alle Klassen und/oder alle Bogen aus oder treffen Sie eine individuelle Auswahl.
Dazu stehen Ihnen unten links am Ende des Druckmenüs weitere Filteroptionen zur Verfügung. Wählen Sie dort die Klassen und gegebenenfalls die Schulstelle aus. Für die Beruflichen Schulen können zusätzlich der Schultyp, der Bildungsgang sowie die Kürzelgruppe ausgewählt werden, für SBBZ die Schulform.
Im Anschluss können Sie alle Bogen für den eingestellten Bereich ausdrucken oder gezielt einzelne Bogen markieren.
Probieren Sie die einzelnen Optionen einmal durch und entscheiden Sie dann, wie Sie beim Drucken vorgehen möchten.
VERBUNDSCHULEN
- Bevor die ESS gestartet werden kann, müssen alle Schulzweige plausibilisiert sein.
- Man muss sich als schulunabhängiger Benutzer in ASV anmelden, um als Verbundschule die ESS starten zu können.
Hinweise zum schulaunabhängingen Benutzer -> schulunabhängige Benutzer
Ja. Der Gesamtdatenbestand einer Dienststelle kann dem Statistischen Landesamt nur über einen einheitlichen Weg gemeldet werden. Teilmeldungen sind nicht möglich.
SCHÜLER
Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden ausschließlich von der allgemeinen Schule gemeldet und in keinem Fall vom SBBZ. Die Eingaben dazu sind in ASV auf dem Reiter „Sonderpäd.“ vorzunehmen.
Werden die Schüler im Rahmen kooperativer Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen SBBZ und allgemeiner Schule unterrichtet, so sind diese Schüler keine Inklusionsschüler. Sie sind dann ausschließlich vom SBBZ zu melden.
Prüfen Sie bitte im Schülermodul auf dem Reiter „Grunddaten“ unten den Bereich „Schulbesuch“. Ist hier „Stammschüler“ markiert, dürfen in keinem anderen Feld Eintragungen stehen, insbesondere nicht bei „Stammschule/Prüfende Schule bei externen Kooperationsschülern“. Erst nach dem Löschen ggf. vorhandener Einträge werden die Schülerdatensätze in die ESS übertragen.
Man trägt beim Schulbesuch am 31.07. des Vor- Schuljahres den Wert „Schule außerhalb Deutschland“ ein.
VKL / SPRACHFÖRDERKURSE
Schüler mit festgestelltem Sprachförderbedarf sind laut Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen. Diese meldet die Schule an die Schulaufsicht und erhält dafür unter Umständen zusätzliche Lehrerwochenstunden.
Wie diese Stunden eingesetzt werden, wird in der Regel von den Schulen individuell mit der Schulaufsicht vereinbart und ist ausdrücklich nicht Gegenstand der ESS.
In der ESS müssen zum Stichtag nur Vorbereitungsklassen sowie zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse,
Tabelle „Kurse für ausgewählte Schüler in der Stichwoche“) gemeldet werden.
VKL-Schüler im Sinne der ESS sind nur solche Schüler, die am Stichtag in einer Klasse mit der Klassenart Vorbereitungsklasse
geführt werden.
In dieser VKL-Klasse müssen für jede Klassenstufe eigene Klassengruppen angelegt werden, um die Klassenstufe der einzelnen Schüler ermitteln zu können.
An den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien kann für mindestens vier Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen ein zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurs) mit bis zu acht Wochenstunden eingerichtet werden.
Diese Kurse werden in ASV-BW als Kurse für ausgewählte Schülergruppen unter Liste Besonderer Unterricht angelegt.
Das Anlegen von Vorbereitungsklassen und Sprachförderkursen wird hier in der ASV-Onlinehilfe
beschrieben.
Schüler, die in Regelklassen geführt werden und das Schülermerkmal Sprachförderbedarf festgestellt haben, sind per se
keine VKL-Schüler im ESS-Verständnis und werden auch nicht als solche in der ESS gemeldet.
Eine individuelle Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal Sprachförderbedarf festgestellt zu Zwecken der
Schülerverwaltung (nicht ESS) kann in ASV über den Merker SFB festg abgebildet werden.
GANZTAGSBETREUUNG
Die Schlüssel für die Betreuungsform sowie die Teilnehmerzahlen am GTU werden in der ESS nur für allgemein bildende Gymnasien (öffentlich wie privat) und alle Privatschulen in den Bildungsgängen GS, WRS, RS, GMSP, GMSSI, SBBZ, FWS sowie SBA erhoben.
Dabei können die Daten wahlweise automatisch aus ASV vom Reiter Schüler->Erweiterungen, Feld „Ganztäg. Betreuung/Förd“ übernommen oder manuell direkt in die Maske eingegeben werden. Werden in der ESS im Feld 386 Schülerzahlen erfasst, dann muss in Feld 329 ein Wert für die Betreuungsform manuell ausgewählt werden.
FÄCHERWAHL FRANZÖSISCH
Für diese Schülerinnen / Schüler muss ein Unterrichtselement „Französisch“ mit der Unterrichtsart
x=Wahlpflichtunterricht in der Matrix angelegt werden.
Die Schülerinnen / Schüler, die Französisch gewählt haben, werden über die Fächerwahl dem Unterricht
zugeordnet.
Eventuell muss noch die Funktion „Schülerzahlen aktualisieren“ ausgeführt werden.
Die weiteren Wahlpflichtfächer AES und T werden bei der Datenprüfung/Vorplausibilisierung in ASV nicht plausibilisiert.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der
ESS-Onlinehilfe
für die GMS
ESS-Onlinehilfe
für die Realschule
Es fehlt der Eintrag der zweiten Fremdsprache in Schüler>Laufbahn (dazu bitte unbedingt die FAQ „Warum verschwindet der Eintrag...“ beachten).
Es liegt an der Reihenfolge, in der die Eintragungen gemacht werden. Bitte die zweite Fremdsprache immer zunächst auf dem Reiter Schüler>Laufbahn einpflegen, danach erst in der Fächerwahl.
UNTERRICHT
Für eine automatische Befüllung der Bögen müssen die Arbeitsgemeinschaften im Modul Unterricht > Liste besonderer
Unterricht angelegt und gepflegt werden.
Die Unterrichtsmatrix muss für die Ermittlung einiger Daten (zum Beispiel Anzahl Ethikgruppen, Wahlpflichtfächer an GMS/GWRHS/RS
etc.) gepflegt werden.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der ESS-Onlinehilfe.
RELIGIONSBÖGEN
Bei der Bearbeitung der Religionsbögen können eher inhaltliche Fragen auftauchen, die weder durch das SCS noch durch das Statistische Landesamt beantwortet werden können Für solche Fragen sind die jeweiligen Kirchenbehörden zuständig. Wenden Sie sich am besten direkt dorthin.
Die Angaben zu Schülerzahlen und Klassen kommen aus den Modulen „Schüler“ sowie „Klassen“. Eine Pflege der Matrix ist dafür nicht notwendig.
Unterrichtende Lehrer müssen in der Matrix im jeweiligen Fach (Rev / Rrk) eingetragen sein.
Die Lehrerwochenstunden werden aus den Unterrichtselementen in den Fächern REV bzw. RRK übernommen.
Diese Angaben können auch direkt in die Religionsbögen eingetragen werden.
Bitte auch die Kontexthilfe innerhalb der ESS-Anwendung beachten.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht wird auf dem Religionsbogen in den Zeilen „Schüler mit RU (einschl. KoKo mit Lehrkraft)“ gezählt. Dabei entscheidet die Konfession der Lehrkraft über die Zuordnung des Unterrichts zur jeweiligen Konfession.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der ESS-Onlinehilfe.
Bitte achten Sie in den Bögen vor der Bogenvalidierung darauf, dass Sie leere Zeilen bei den Lehrkräften löschen.
Bei der Eingabe von kirchlichen Lehrkräften muss die Dienstbezeichnung, vom Namen durch ein Komma getrennt, angegeben werden.