Schulbogen 2 Blatt 3 – Tabelle 24 - Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Seit dem Schuljahr 2022/23 sind in dieser Tabelle alle Schülerinnen und Schüler einzutragen, für die im genannten Zeitraum ein Feststellungsbescheid vom SSA nach § 82 (1) Schulgesetz ausgelaufen ist (und nicht verlängert wurde) oder bei denen ein Bescheid zur Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorgelegt wurde. Diese Schüler müssen in der Tabelle 21 und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.
Schulbogen 3 Blatt 1 - Tabelle 31 Schüler mit Wahlpflichtunterricht bzw. Wahlfach Informatik bzw. Ethik
Tragen Sie alle Schülerinnen und Schüler (insgesamt und weiblich) sowie Gruppen der Klassenstufen 6 (nur beim Wahlpflichtfach Englisch bzw. Französisch als zweite Fremdsprache) bzw. 7 bis 10 nach Wahlpflichtfächern ein. Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler. Die Summe der Schülerinnen und Schüler nach Wahlpflichtfächern (Wahlfach Informatik und Ethik sind keine Wahlpflichtfächer) in den Klassenstufen 7 bis 10 je Klassenstufe muss grundsätzlich mit den Angaben auf Schulbogen 2 Tabelle 21 übereinstimmen; bei Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen bzw. von inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern können die Summenwerte der Wahlpflichtfächer niedriger sein.
Schulbogen 3 Blatt 1 - Tabelle 33a und 33b – Schüler, die am Ende des vergangenen Schuljahres das Klassenziel an dieser Schule nicht erreichten (Nichtversetzte einschl. auf Probe Versetzte)
Freiwillig Wiederholende finden hier keine Berücksichtigung.
Bitte beachten: Die 9. Klassenstufe muss in der Regel die Abgänge aus Klassenstufe 9 ohne Hauptschulabschluss aus Tab. 42 enthalten
Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 3 Blatt 1
Diese sieben Bedingungen müssen für eine korrekte Anzeige der Wahlpflichtfächer und 2. Fremdsprache ab Klasse 6 erfüllt sein:
1.In der Schulstundentafel müssen in der Jgst. 6 zwei Stunden bei der Fachkategorie WPF 2016 Realschule eingetragen sein.
2.Die Schüler müssen in der Fächerwahl ein Wahlpflichtfach gewählt haben.
3.In der Matrix müssen Unterrichtselemente in den Wahlpflichtfächern vorhanden sein.
4.Deren Unterrichtsart muss x sein:
5.Der Schüler muss diesem Unterrichtselement zugewiesen sein.
6.Ist das Wahlpflichtfach Französisch oder Englisch muss außerdem die zweite Fremdsprache Französisch bzw. Englisch im Modul Schüler auf dem Reiter Laufbahn erfasst sein. Beachten Sie unbedingt die Reihenfolge bei der Pflege der Fremdsprachen in Laufbahn und Fächerwahl. Tragen Sie die 2. Fremdsprache immer zuerst auf dem Reiter Laufbahn ein und wählen Sie erst danach das Wahlpflichtfach Französisch bzw. Englisch in der Fächerwahl aus.
7.Gibt es mehrere Gruppen in einem Wahlpflichtfach müssen diese in der Matrix angelegt werden.
Diese vier Bedingungen müssen für eine korrekte Anzeige von Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung (nur öffentliche Schulen) erfüllt sein:
1.Die Schüler müssen in der Fächerwahl RISL als Fach gewählt haben.
2.In der Matrix muss ein Unterrichtselement im Fach RISL vorhanden sein.
3.Der Schüler muss diesem Unterrichtselement zugewiesen sein.
4.Damit die Anzahl der Gruppen ausgefüllt wird, muss dem Unterrichtselement eine Lehrkraft zugewiesen sein.
Bitte manuell befüllen, falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger").
Für die korrekte Anzeige muss im letzten Schuljahr 2022/2023 im Modul Schüler, Reiter 2022/2023 das Feld Klassenziel am Ende des Schuljahres ausgefüllt sein.
Beachten Sie dazu, dass hier auch Abgänger aus den Klassen 9 und 10 einzutragen sind.