Schulbogen 2 Blatt 3 – Tabelle 24 - Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Seit dem Schuljahr 2022/23 sind in dieser Tabelle alle Schülerinnen und Schüler einzutragen, für die im genannten Zeitraum ein Feststellungsbescheid vom SSA nach § 82 (1) Schulgesetz ausgelaufen ist (und nicht verlängert wurde) oder bei denen ein Bescheid zur Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorgelegt wurde. Diese Schüler müssen in der Tabelle 21 und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.