Diese Seite benötigt JavaScript.

Online-Hilfe

Navigation: Klassen

Vorbereitungsklassen (VKL)

Scroll Davor Anfang Weiter Menü

Laut Verwaltungsvorschrift können Vorbereitungsklassen (VKL) als „...sowohl 'homogene' VKL-Klassen, teilintegrierte und integrierte VKL-Lösungen geführt werden.“

Je nach schulischer Realität sind also unterschiedliche Umsetzungen anzutreffen, die in der Regel von den Schulen individuell mit der Schulaufsicht vereinbart wurden.

Dabei ist zu beachten, dass für die ESS nur solche Schüler als VKL-Schüler betrachtet werden, die am Stichtag einer VKL-Klasse angehören. Das gilt für alle Schüler, die entweder ganz (parallel) oder teilweise (teilintegrativ) in der VKL unterrichtet werden.

In allen übrigen Fällen kann es sich durchaus auch um Schülerinnen oder Schüler handeln, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt und dieser von der Schule in ASD gemeldet wurde.
Diese gelten aber aus ESS-Sicht am Stichtag nicht als VKL-Schüler.

Das bedeutet für die ESS: Eine Vorbereitungsklasse muss mit der am Stichtag aktuellen Schülerzahl gemeldet werden, wenn eine solche zum Stichtag an der Schule real besteht.

Hier die wichtigsten Punkte aus ESS-Sicht noch einmal zusammengefasst:

Eine Vorbereitungsklasse muss als separate Klasse mit der Klassenart VKL gebildet werden, wenn eine Genehmigung dafür erteilt wurde. Voraussetzung dafür ist weiter, dass am Stichtag eine entsprechende Anzahl Schüler mit festgestelltem Sprachförderbedarf an der Schule vorhanden ist und die entsprechenden Lehrerwochenstunden bereitgestellt wurden.

Diese Vorbereitungsklasse muss dann mit der Klassenart VKL geführt werden. Alle Schüler, die parallel oder teilintegrativ beschult werden, müssen als Schüler dieser Klasse gemeldet werden (geführt als Klassenverband, eine Klassengruppe pro Jahrgangsstufe).

Schüler, die komplett in Regelklassen geführt werden und das Schülermerkmal Sprachförderbedarf festgestellt haben, sind keine VKL-Schüler im ESS-Verständnis und werden auch nicht als solche in der ESS gemeldet.

Eine individuelle Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal Sprachförderbedarf festgestellt zu Zwecken der Schülerverwaltung (nicht ESS) kann in ASV über den Merker SFB festg abgebildet werden:

05_vkl_05_zoom70

Dieses Feld kann für die Verwendung in Listen, Filtern und Exportformaten verwendet werden.

Zum Filtern der Einträge steht der Filter zz SFB festg im Schülermodul zur Verfügung.

Als klassenübergreifende Liste kann die Liste zz Schülerliste Sprachförderbedarf festgestellt verwendet werden. Diese gibt den Bedarf sowie eine eventuell eingetragene Erklärung aus.

toggle_plus0

 

Letzte Aktualisierung: 26.11.2024

2024 Service Center Schulverwaltung - Impressum | Datenschutz