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Kooperative Organisationsformen und Inklusionsschüler

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Kooperative Organisationsformen

Schüler, die an einer allgemein bildenden Schule beschult werden, aber an einem SBBZ als Stammschüler gemeldet sind, werden am SBBZ in einer Regelklasse geführt, die die Besonderheit „Außenklasse“ hat.

Im Zweifelsfall ist der Status bei der Schule zu erfragen.

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Diese Außenklasse wird in der ESS als ganz normale Regelklasse inkl. der Schüler im SCD-Bogen des SBBZ mitgezählt.

Die Schüler werden dann als Stammschüler des SBBZ in dieser Klasse geführt. Eventuell müssen mehrere Klassengruppen für die einzelnen Klassenstufen gebildet werden.

Zu beachten ist, dass für die letzte Jahrgangsstufe eine Organisationsklasse anzulegen ist, in die die Abgänger versetzt werden können, denn es ist nicht möglich, innerhalb einer jahrgangsübergreifenden Klasse eine Abschlussklasse zu definieren.

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Im Schülermodul werden die Schüler als Stammschüler geführt.

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Auf dem Reiter Sonderpäd. kann die Kooperationsschule (hier die Grundschule) eingetragen werden.

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An der Kooperationsschule

Schüler in Kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts (früher: Außenklassen) bleiben immer Schüler des SBBZ, sie werden lediglich in der Regel nicht am SBBZ unterrichtet, sondern räumlich getrennt an einer allgemein bildenden Schule entsprechend eines Kooperationsvertrags zwischen SBBZ und allgemein bildender Schule – und werden dort von Lehrkräften des SBBZ begleitet.

Die Kooperative Organisationsform hat in der Regel an der allgemein bildenden Schule einen eigenen, separaten Klassenraum und ist einer festen Partnerklasse (Kooperationsklasse) zugeordnet.

Die betreffenden Schüler können in der Regelklasse geführt werden, in der sie unterrichtet werden.

Kennzeichnen Sie die Schüler durch Markieren des Feldes Externer Prüfungsteilnehmer besucht derzeit die Schule.
Tragen Sie dort auch die Stammschule (das abgebende SBBZ) ein.

Dadurch wird sichergestellt, dass die so markierten Schülerinnen und Schüler statistisch nicht an der allgemein bildenden Schule gezählt werden.

Alternativ können Sie auch eine eigene Klasse für die Kooperationsschüler erstellen.
Diese muss die Klassenart KOPSCH haben.
In dem Fall muss das Feld Externer Prüfungsteilnehmer besucht derzeit die Schule nicht ausgefüllt werden.
Weder die Klasse noch die Schüler werden so an die ESS übertragen.

Falls Sie im Statistikbericht zz Schulstatistik klassenweise universal (Datenbereich Schulen) Kooperationsschülerinnen bzw. -schüler (nicht) ausgeben möchten (beide Möglichkeiten stehen vor Aufruf des Berichts zur Wahl), befüllen Sie bitte zusätzlich das Feld Stammschule/prüf. Schule.

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Auf dem Reiter Sonderpäd. kann die Kooperationsschule eingetragen werden.

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Inklusiv beschulte Schüler an allgemein bildenden Schulen, die nicht Mitglieder einer kooperativen Organisationsform sind

Diese werden genauso wie alle anderen Schüler der Schule als Stammschüler geführt, nur im Reiter Sonderpäd. muss der sonderpädagogische Bildungsanspruch und der Förderschwerpunkt eingetragen werden.

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