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ESS - Elektronische Schulstatistik

Ausfüllhinweise zur ESS zu Schulbogen 5

Schulbogen 5 - Tabelle 51 - Abgänge

Es sind nur Abgänge nach erfüllter Vollzeitschulpflicht (i.d.R. mindestens fünf Jahre Besuch einer weiterführenden Schule, vgl. § 75 SchG) zu melden.
Übergänge aus den Klassenstufe 8 und 9 auf allgemeinbildende Schulen sind nicht als Abgänge zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Abgangs einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hatten und mit einem Abschluss des Förderschwerpunkts "Lernen" bzw. "geistige Entwicklung" abgingen, stellen eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss dar und müssen in diesen enthalten sein.

Abgänge aus Vorbereitungsklassen werden in dieser Tabelle separat erhoben.

Beachten Sie bitte, dass die ausländischen Schülerinnen und Schüler eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund darstellen und in diesen enthalten sein müssen.
Ebenso sind die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler insgesamt und müssen in diesen enthalten sein.

Schulbogen 5 - Tabelle 54 - Profilfächer an Gemeinschaftsschulen

Tragen Sie alle Schülerinnen und Schüler (insgesamt und weiblich) sowie Gruppen der Klassenstufen 8 bis 10 nach Profilfächern ein.
Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler.

Die Summe der Schülerinnen und Schüler nach Profilfächern je Klassenstufe muss grundsätzlich mit den Angaben auf Schulbogen 2 Tabelle 21 übereinstimmen; bei Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen bzw. von inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern können die Summenwerte der Profilfächer niedriger sein.  

Eintragungen in der Zeile Spanisch als 3. Fremdsprache sind nur für Schülerinnen und Schüler mit Französisch als 2. Fremdsprache zulässig. Vergleichen Sie hierzu auch die Angaben auf dem Klassenbogen.

Schulbogen 5 - Tabelle 55 - Wahlpflichtunterricht an Gemeinschaftsschulen bzw. Ethik

Tragen Sie alle Schülerinnen und Schüler (insgesamt und weiblich) sowie Gruppen der Klassenstufen 6 (nur beim Wahlpflichtfach Französisch als zweite Fremdsprache) bzw. 7 bis 10 nach Wahlpflichtfächern ein.
Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie inklusiv unterrichtete.
Die Summe der Schülerinnen und Schüler nach Wahlpflichtfächern (Ethik ist kein Wahlpflichtfach) in den Klassenstufen 7 bis 10 je Klassenstufe muss grundsätzlich mit den Angaben auf Schulbogen 2 Tabelle 21 übereinstimmen; bei Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen bzw. von inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern können die Summenwerte der Wahlpflichtfächer niedriger sein.  

Bei Kooperationen beim Wahlpflichtunterricht mit anderen Schulen meldet jede Schule ihre eigenen Schülerinnen und Schüler, aber die Gruppen werden nur von der Schule gemeldet, an der der Unterricht tatsächlich stattfindet.

Beachten Sie ferner, dass das Fach Ethik ab dem Schuljahr 2021/22 auch in der 5. Klassenstufe angeboten wird.

Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 5 

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