Die unterschiedlichen Texte auf den Zeugnissen werden gemäß der in den Klassen zugewiesenen Stundentafeln erstellt. Siehe Voraussetzungen.
Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Die Schüler sind 2 bzw. 3 Jahre an der Schule und erhalten am Ende ein Zeugnis zum Abschluss der schulischen Ausbildung (ASA). Für die Absolventen dieses Bildungsganges ist eine ORG-Klasse einzurichten, in die die Schüler beim Schuljahreswechsel zu versetzen sind. Die Schüler sollten ein Austrittsdatum im Reiter Austritt eingetragen bekommen, das nach der Ausgabe der Abschlusszeugnisse im Folgeschuljahr liegt, damit die Versetzung in die ORG-Klasse durchgeführt werden kann.
Für das Abschlusszeugnis ist eine Kopie der Schulstundentafel, die den ASA-Zeugnissen zugrunde liegt, anzulegen mit aussagekräftigem Namen, z. B. SST-Kürzel 2BKSP/Abschl BerPrkt. In dieser Schulstundentafel wird für alle Fächer, deren Noten aus dem Vorjahr übernommen werden sollen, die Stundenzahl auf 0,00 Stunden gesetzt.
Im neuen Schuljahr wird eine Regelklasse eingerichtet mit der Abschluss-Jahrgangsstufe der schulischen Ausbildung, dem entsprechenden Bildungsgang und der oben beschriebenen Stundentafel. Der Klasse wird auf dem Reiter Stammdaten das Merkmal NOSTAT zugewiesen, damit sie statistisch nicht mitgezählt wird.
Aus der ORG-Klasse werden alle Schüler in diese neue Klasse versetzt, für die ein Abschlusszeugnis ausgegeben werden soll.
Auf Basis der Stundentafel wird eine Zeugniskonfiguration zur Zeugnisart Abschlusszeugnis erstellt.
Wird kein Thema der Facharbeit erfasst, wird das Thema aus der klassengruppenweisen Zeugnisdatenerfassung aus dem Vorjahr zur Zeugnisart ASA ausgelesen. Ebenso wird Lob/Preis aus dem Vorjahr ausgelesen, sofern die Kategorie in beiden Zeugnissen eingerichtet ist.
Nur wenn bestanden gesetzt ist, wird ein korrektes Abschlusszeugnis erstellt.
Im aktuellen Schuljahr ist in der klassengruppenweisen Zeugnisdatenerfassung zumindest die Note für die Gesamtnote des Berufspraktikums oder die Note des Kolloquiums (wenn vom Praktikum befreit) zu erfassen. Werden keine weiteren Noten eingetragen, werden diese aus dem Vorjahr zur Zeugnisart ASA entnommen.
Die Schülerinnen und Schüler, die den Abschluss der schulischen Ausbildung über eine Schulfremdenprüfung absolviert haben, müssen eine erziehungspraktische Prüfung ablegen. Die Note hierfür entspricht der Leistung des Handlungsfeldes "Sozialpädagogisches Handeln" und wird dort erfasst.
Abschlusszeugnis Schulische Ausbildung
Schülerinnen und Schüler, die regulär keinen anderen Bildungsgang an der Schule besuchen, müssen in den Grunddaten des Schülermoduls unter "Schulbesuch" als externe Prüfungsteilnehmer markiert werden. Dies gilt für die Bildungsgänge 2BKSP und BKSPT.
Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen 2BFQEE und BFSAID verbleiben in ihren jeweiligen Klassen und erhalten automatisch ein Zeugnis für Schulfremde. Ein Zeugnis der Art ASA muss dort eingerichtet sein.
Damit der Hinweis auf § 29 (verkürztes Praktikum) erscheint, muss für Absolven-ten der BFSAID außerdem „Zusatzprüfung“ gewählt sein (auch im Bildungsgang 2BKSP möglich).
Abschlusszeugnis
Alle Schulfremden, die das Praktikum erfolgreich abgeleistet haben, sind wie ehe-malige Stammschüler in eine Klasse der 2BKSP oder BKSPT zu versetzen und wer-den in den Grunddaten des Schülermoduls unter "Schulbesuch" als externe Prü-fungsteilnehmer markiert. Die vorherige Zugehörigkeit zu einem anderen Bil-dungsgang ist an dieser Stelle nicht mehr relevant.