Inklusiv beschulte Schüler an allgemein bildenden Schulen
Hinweise zu Schülern, die Mitglieder einer kooperativen Organisationsform sind, finden sie im Kapitel Kooperative Organisationsformen.
Inklusiv beschulte Schüler an allgemein bildenden Schulen, die nicht Mitglieder einer kooperativen Organisationsform sind, werden genauso wie alle anderen Schüler der Schule als Stammschüler geführt.
Nur im Reiter Sonderpäd. muss der sonderpädagogische Bildungsanspruch und der Förderschwerpunkt eingetragen werden.
Der Haken im Feld aus inklusivem Angebot wird gesetzt, wenn der Schüler einen Feststellungsbescheid hat und in der alten Schule auch schon inklusiv beschult wurde.
Damit in den Zeugnissen der Hinweis auf den zieldifferenten Unterricht gegeben wird, muss das Feld Erhält sonderpäd. Unterstützung gefüllt sein.