Allgemein
•Denken Sie daran, frühzeitig das neue Planungsschuljahr einzurichten (Schuljahreswechsel durchführen)
•Pflegen Sie neue Schülerinnen und Schüler möglichst bereits im neuen Schuljahr (Planungsschuljahr) in Regelklasse(n) ein.
•Nutzen Sie die Tabellenansicht (erweitert um statistisch relevante Datenfelder) zum Ermitteln fehlender Eintragungen
•Führen Sie die Statistik-Datenprüfung (im Planungsschuljahr) durch und beheben Sie Muss-Fehler. Dabei können noch nicht alle Fehler behoben werden, da die für die neue ESS relevante ASV-Version noch nicht vorliegt. Beachten Sie die gesonderten Hinweise unter Vorplausibilisierung Statistik.
Allgemeinbildende Schulen
•Pflegen Sie die Fremdsprachen für neue SuS ein (siehe Fächerwahl und Laufbahn)
•Pflegen Sie Wahlpflichtfächer und Wahlfächer an weiterführenden Schulen ein (siehe Fächerwahl und ESS-Onlinehilfe bei den betroffenen Bögen).
•Erfassen Sie die Profile mit Profilfach in der Laufbahn und gleichen Sie diese mit der Fächerwahl ab (nur allgemeinbildende Gymnasien und GMS)
•Erstellen Sie vorab Unterrichtselemente in der Matrix für Wahlpflichtfächer und Wahlfächer und ordnen Sie die Schülerinnen und Schüler zu, die diese Fächer gewählt haben (Sekundarstufe 1 an GMS, RS, WRS)
•Erstellen Sie Unterrichtselemente in der Matrix für Religion und Ethik (mit Lehrkraft) siehe Religionsbogen.
•Überprüfen Sie im Lehrermodul, ob bei den Lehrkräften, die Religion unterrichten, die korrekte Konfession und eventuell die kirchliche Lehrbefähigung Missio Canonica bzw.Vocatio hinterlegt ist (diese kann in ASD-BW erfasst werden)
•Abgänge (nach erfüllter Vollzeitschulpflicht) und Übergänge (SBBZ, Tabellen 42 a-c) sobald bekannt im aktuellen Schuljahr pflegen
Berufliche Schulen
•Pflege des Feldes Höchster erreichter Schulabschluss bei Neueintritten. Wie auch schon in den zurückliegenden Schuljahren ist es notwendig, dass Sie den höchsten erreichten Schulabschluss bei den neu eintretenden Schülerinnen und Schülern gleich bei der Anmeldung abfragen und unter dem Reiter Eintritt im Feld Höchster erreichter Schulabschluss erfassen. Der Wert wird dann beim Eintritt in den Bildungsgang in den Bildungsverlauf übernommen. Es geht dabei um den höchsten bis dahin erreichten allgemeinbildenden Abschluss oder alternativ die Fachschulreife oder den mittleren Abschluss an einer beruflichen Schule. Die Information ist seit Jahren Bestandteil der Amtlichen Schulstatistik und muss deshalb vorliegen.
Ausnahme: für die neu eintretendenSchülerinnen und Schüler an den Beruflichen Gymnasien muss hier kein Abschluss erfasst werden, da dieser Wert für die ESS nicht relevant ist.