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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Religionsbogen

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Fachliche Hinweise zur ESS

Religionsbogen

Im Schuljahr 2024/2025 gibt es drei Religionsbogen für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht

a)einen gemeinsamen Schüler-/Klassenbogen für beide Konfessionen (mit jeweils einem evangelischen und einem katholischen Block) sowie

b)zwei separate Lehrkräftebogen (jeweils einen für evangelischen und einen für katholischen Religionsunterricht).

 

Die Erhebung dient der Information über die Situation im Religionsunterricht für Schulaufsicht und Kirchen sowie als Berechnungsgrundlage für die finanziellen Ersatzleistungen an die Kirchen (für öffentliche Schulen).

Für alle drei Bogen gilt:

Bitte für die Stammschule und evtl. vorhandene Außenstellen jeweils getrennte Bögen abgeben.
Die Adresse der Stammschule ist auch bei Außenstellen einzutragen.

 

Für den Schüler-/Klassenbogen RU.S gilt:

Von den Kirchen genehmigter konfessionell-kooperativer Religionsunterricht (Koko) ist als Unterricht der Konfession der Religionslehrkraft zu melden.
Bei Lehrerwechsel während des Schuljahres sind die Schülerangaben nach dem Stand in der Stichwoche einzutragen und die Lehrkräfte auf dem Bogen ihrer Konfession mit ggf. je einer Wochenstunde.
Die Eintragung in die entsprechenden Rubriken KoKo ist zu beachten.

Auf die Übereinstimmung von gleichartigen Angaben in den verschiedenen Bogen ist zu achten.

In der Zeile Zahl der Klassen werden gemeinsam unterrichtete Klassenstufen mit Klammern zusammengefasst.

Neu abgefragt wird schulübergreifender oder schulartübergreifender Religionsunterricht, ebenso wie der Seminarkurs an Gymnasien mit Beteiligung von Religionslehrkräften.

 

Für die Lehrkräftebogen Rrk.L und Rev.L gilt:

In den Spalten Unterrichtsstunden nach Stundenplan wird von einer normalen Unterrichtswoche laut Stundenplan ausgegangen.

Wird Religionsunterricht in zeitlich größeren Perioden als wöchentlich (z.B. 14-tägig) unterrichtet, ist er auf Wochenstunden umzurechnen.
Die Eintragung in die entsprechenden Rubriken KoKo ist zu beachten.

Wird Religionsunterricht als Epochenunterricht nur in einem Schulhalbjahr erteilt (z.B. wegen Einstündigkeit in Klasse 8), so ist der Epochenunterricht auf das ganze Schuljahr umzurechnen und in der Stichwoche anzugeben.

Religionsunterricht oder Unterricht von Religionslehrkräften im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten werden mit ihrem Anteil als Religionsunterricht der jeweiligen Konfession eingetragen. Wenn im Rahmen der Kontingentstundentafel die bisherige Stundenzahl für eine Klasse reduziert wird, muss auf einen späteren Ausgleich geachtet werden. Bei Umrechnungen der Wochenstunden können ggf. Dezimalstellen angegeben werden. Zur Kennzeichnung der Amtsbezeichnung verwenden Sie bei den kirchlichen Lehrkräften bitte nachstehende Abkürzungen:

Religionslehrkräfte im Dienstverhältnis einer Kirche

Diakon (nur röm.-kath.)                        Dia

Gemeindeassistent                                GA

Gemeindediakon                                GD

Gemeindereferent                                GR

Ordensangehöriger                                Ord

Pastoralassistent                                PA

Pastoralreferent                                PR

Pfarrer                                                Pfr

Pfarrer z.A.                                        Pf z.A.

Religionslehrkräfte im kirchlichen Dienst        Rel. i.K.

Religionspädagoge                                RPäd

Vikar                                                Vkr

Da diese Bezeichnungen hier als geschlechtsneutrale Dienstbezeichnungen gesehen werden, wurde auf eine getrennte Aufführung der weiblichen Bezeichnung verzichtet.

Im rechten oberen Teil wird auch die Zahl der Religionsphilologen erfragt.
Hierbei handelt es sich um Lehrkräfte mit Lehramt an Gymnasien, die die Lehrbefähigung in Theologie und mindestens einem weiteren Fach erworben haben.
Die Religionsphilologen sind eine Darunter-Position der staatlichen Lehrkräfte insgesamt und müssen in diesen enthalten sein.

Für die Personalplanung wird das Geburtsjahr der Lehrkräfte sowie von den staatlichen Lehrkräften der Lehrauftrag insgesamt (Unterrichtsstunden ohne Ermäßigungen, Anrechnungen usw.) benötigt.

Für das Abrechnungsverfahren der Ersatzleistungen des Landes an die Kirchen sind korrekte Angaben auf den Bogen Rev.L und Rrk.L unumgänglich. Die Schulleitungen werden um besondere Beachtung gebeten.

Ausfüllhinweise Religionsbogen

Die Daten können im automatischen Betriebsmodus aus ASV-BW in die ESS übernommen werden.

Über Tabelle bearbeiten  können die Angaben in den Masken in der ESS 2.0 weiter bearbeitet und ergänzt werden.

Auch eine komplett manuelle Befüllung der Bogen ist möglich.

Informationen zur weiteren Bearbeitung der Religionsbogen in der ESS finden Sie weiter unten.

Ein Versand der Bogen ist nicht vorgesehen, da die Daten zentral auf elektronischem Weg an die Kirchenbehörden übermittelt werden.

Informationen zur Datenherkunft bei automatischer Befüllung aus ASV-BW

Religionsbogen Schüler

Diese Angaben zu Schülerzahlen kommen aus dem Modul Schüler, Reiter Unterricht.

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Findet konfessionell-kooperativer Unterricht statt, tragen Sie hier das Kürzel KKR ein.

Evangelische und katholische Schüler, die nicht an einem Religionsunterricht teilnehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot an der Schule vorhanden ist, gelten als abgemeldet.

Hinweis: Für die Datenpflege in ASV-BW tragen Sie bei diesen Schülern im Modul Schüler, Reiter Unterricht ein Abmeldedatum ein, damit die Zahl in der Statistik richtig ausgewiesen wird.

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Klassenzahlen je Klassenstufe werden über das Klassenmodul ermittelt.

Zur Ermittlung und Übertragung der Unterrichtsgruppen in den Fächern REV, RRK sowie RKKOOP stellen Sie zunächst sicher, dass eine Fächerwahl für alle Schüler durchgeführt wurde (dazu finden sich Hinweise in der ASV-Onlinehilfe).

Im Folgenden müssen dies Unterrichtsgruppen in ASV-BW in der Matrix mit Lehrkraft, Wochenstunden und Unterrichtsart p angelegt werden.

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Beachten Sie dabei, dass eine Übertragung zur ESS nur gelingt, wenn die Konfession der Lehrkraft (ev bzw. rk) zum Unterrichtsfach (REV bzw. RRK) passt.

Bei konfessionell-kooperativem Religionsunterricht (RKKOOP) muss die Lehrkraft zusätzlich noch eine kirchliche Lehrbefähigung (Missio bzw. Vocatio) in ASV-BW besitzen, damit nicht nur die Unterrichtsgruppe, sondern auch die Lehrkraft übertragen wird (siehe auch die nachfolgenden Hinweise bei den Religionsbogen Lehrkräfte):

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Religionsbogen Lehrkräfte evangelisch bzw. röm.-kath.

Wie bereits erwähnt, müssen unterrichtende Lehrkräfte in der Matrix dem jeweiligen Unterrichtselement (REV / RRK / RKKOOP) zugeordnet werden.

Die zu übertragenden Lehrerwochenstunden werden aus den Unterrichtselementen der Matrix übernommen und entsprechend der Konfession der zugeteilten Lehrperson auf dem Religionsbogen Schüler ausgewiesen.

Die Angaben zur kirchlichen Lehrbefähigung Missio/Vocatio bei staatlichen Lehrkräften werden aus ASV-BW übertragen, können bei Bedarf aber auch manuell in der ESS gepflegt werden.
Eine fehlende kirchliche Lehrbefähigung führt zu keinem Validierungsfehler in der ESS.

Sonderfall: RKKOOP-Lehrkräfte werden nur übertragen, wenn zusätzlich zur passenden Konfession auch eine Missio bzw. Vocatio vorhanden ist (siehe Hinweise beim Religionsbogen Schüler).

Außerdem: Die Anzeige der kirchlichen Lehrkräfte mit Amtsbezeichnung erfolgt nur dann, wenn die Lehrkraft in ASV-BW im Reiter Einsatz 24/25 in der Spalte Lehrerkategorie als  kirchliche Lehrkraft mit dem Kürzel SKEV bzw. SKRK und einer passenden Amtsbezeichnung (siehe Abschnitt Fachliche Hinweise) geführt wird.

 

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Informationen zur weiteren Bearbeitung der Religionsbogen in der ESS

Befüllen bzw. Korrigieren der Religionsbogen in der ESS für allgemeinbildende Schulen

 

Erklärung für den Bogen unten

 

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1.Klassenstufen (unabhängig von Religion)
2.Anzahl der Klassen  (unabhängig von Religion)
3.Schüler:innen insgesamt in den Klassenstufen unabhängig von der Konfession
4.Summe ev/rk SuS je Klassenstufe (bei Katholisch ist analog zu verfahren)
5.die vier Zeilen müssen in der Summe den Wert aus Punkt 4 ergeben
6.Anzahl Religionsgruppen
7.gibt es Koko? Dann müssen hier die Anzahl der Koko-Gruppen stehen

 

Die Werte aus Punkt 6 und ggf. Punkt 7 sind Verknüpft mit den Angaben auf den Lehrkräftebögen der Reli-Kräfte > Bei Anzahl Gruppen 1 benötigt man bei den Lehrkräften der entsprechend Konfession natürlich Unterrichtsstunden, z. B. 2 usw.

 

Bogen Lehrkräfte

Erklärung unten

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1.Punkt 1 ist ein reines "Summen"-Feld - hier wird nur zusammen gerechnet mit Daten aus dem Schülerbogen und den Lehrkräftebögen

2.Punkt 2 kann, ggf. angepasst werden

3.Punkt 3, das Schema ist unbedingt einzuhalten, auch ein vergessenes "Komma" sorgt für einen Validierungsfehler,
Amtsbezeichnung für kirchliche Lehrkräfte ggf. über den Hilfe-Button (Fachliche Hinweise) nachschauen

4.Punkt 4, Name der Lehrkräfte + Geburtsjahr + Haken bei Missio

5.Punkt 5, Klassenstufe, Anzahl Reli.-Gruppen und passende Anzahl von Lehrerstunden bei Punkt 6

 

Speziell zu beachten für Konfessionell-kooperativen Unterricht

Achtung! Bei Konfessionell-kooperativem Unterricht werden die Schüler:innen IMMER der Konfession zugeordnet zu der die Lehrkraft gehört, die diese Gruppe unterrichtet.

1.Punkt 1: Gibt es Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, benötigen wir immer zwei Angaben:
1. Anzahl Reli-Gruppen gesamt und dann
2. davon Koko-Gruppen

2.Punkt 2: Die Schülerinnen und Schüler mit Religionsunterricht müssen der Gruppe zugeordnet sein, deren Konfession die unterrichtende Lehrkraft ist.

3.Punkt 3: Gehen wir davon aus, dass eine evangelische Lehrkraft den Koko-Unterricht erteilt, müssten die katholischen Schülerinnen und Schüler unten in der Tabelle Katholisch dann dem evangelischen Reli-Unterricht zugeordnet sein und dann darf es natürlich bei der Klassenstufe bei Katholisch keine Gruppe geben, da diese ja bei der Tabelle Evangelisch gerechnet wird.

Das geht natürlich auch andersherum bei katholischer Lehrkraft

 

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