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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Lehrkräftebogen

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Nur private Schulen. Die Bogen sind manuell zu befüllen.

 

Erläuterungen zu den Erhebungsbogen 1 und 2 für Lehrkräfte an privaten Schulen und privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

 

Die Lehrkräfte sind nach folgenden Hauptkriterien zu melden:

Pro Schulart bzw. Förderschwerpunkt (FSP) muss ein eigenständiger Bogen ausgefüllt werden. Schulen mit mehreren Schularten oder FSP müssen für jede Schulart/FSP einen eigenständigen Bogen ausfüllen.

Die zu unterscheidenden Schularten bzw. FSP sind folgende:
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Kurzfristig abwesende Lehrkräfte, die wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus sonstigen Gründen bis zu drei Wochen abwesend sind, sind mit ihren stundenplanmäßigen Wochenstunden so einzutragen, als ob sie in der Stichwoche unterrichteten.

Langfristig abwesende Lehrkräfte, die wegen Krankheit, Mutterschutz oder Kurmaßnamen mehr als drei Wochen abwesend sind, deren Arbeitsverhältnis jedoch weiterhin aktiv bleibt, sind als aktive Lehrkräfte, jedoch ohne erteilten Unterricht zu melden.

Aus sonstigen Gründen langfristig abwesende Lehrkräfte (insbesondere wegen Beurlaubung, Elternzeit, Vollabordnungen außerhalb des Schuldienstes) sind nicht auszuweisen.

Lehrkräfte, die an mehreren Schularten bzw. FSP derselben Dienststelle unterrichten, dürfen NICHT mehrmals angegeben werden. Jede Lehrkraft muss einer Schulart bzw. einem FSP zugeordnet werden entsprechend ihres überwiegenden Einsatzes. Dort wo die meisten Stunden unterrichtet werden, muss auch die Lehrkraft als Person gemeldet werden. Falls die Stundenaufteilung in den verschiedenen Schularten bzw. FSP identisch sein sollte, so kann eine Schulart bzw. FSP ausgewählt werden. Die wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden der Lehrkraft müssen anschließend auf die jeweiligen Schularten bzw. FSP aufgeteilt werden. Diese sind in allen Schularten bzw. FSP unter dem gleichen Beschäftigungsumfang zu erfassen, welcher der Insgesamt-Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft entspricht.

 

Erhebungsbogen 1 - Tabellen 1.1 und 1.2

Zu den sonstigen Lehrkräften zählen u.a.: Kirchliche Lehrkräfte; Referendarinnen und Referendare; Lehrkräfte mit weniger Unterricht als die Hälfte der Regelpflichtstunden.

In der Tabelle 1.2 dürfen NUR die Lehrämter der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an der jeweiligen Schulart bzw. dem jeweiligen FSP angegeben werden. Es findet ein Abgleich der „Lehrämter insgesamt nach Geschlecht“ (Tabelle 1.2) und der Tabelle 1.1 (Summe der „Voll- und Teilzeitbeschäftigten Lehrer nach Geschlecht“) statt.

Maßgebend für die Einstufung nach dem Alter ist das Lebensjahr, das am 31.12. des Berichtsjahres vollendet wird.

Bei Lehrkräften mit mehreren Lehrämtern ist die höchste Lehramtsprüfung maßgebend, wobei die Großen Fakultas vor den Kleinen bzw. der Realschullehrerprüfung rangieren, diese wiederum vor dem Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen kommen und schließlich mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie dem Lehramt an Grundschulen enden. Die weitere Reihenfolge in der Hierarchie wird durch die Zeilenfolge der Tabelle 1.2 bestimmt (Fachlehrer vor Sonstige).

Nur für private SBBZ: In Tabelle 1.2 sind getrennte Angaben für die Lehrbefähigung Sonderpädagogik Förderschwerpunkt Hören und Lehrbefähigung Sonderpädagogik Förderschwerpunkt Sprache zu machen.

Erhebungsbogen 2 - Tabelle 2.1 - Lehrerbewegung

In dieser Tabelle wird NUR die Veränderung der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte seit dem letzten Stichtag erfragt. Ausgehend vom letztjährigen Stichtagsbestand zuzüglich der Zugänge und abzüglich der Abgänge bis zum aktuellen Stichtag ergibt sich der neue Bestand, der mit der auf Erhebungsbogen 1 ausgewiesenen Anzahl der Lehrkräfte (Tabelle 1.2 bzw. Tabelle 1.1) übereinstimmen muss.

Erhebungsbogen 2 - Tabelle 2.2 – Ausländische Lehrkräfte nach Staatsangehörigkeit:

Zu den sonstigen Lehrkräften zählen u.a.: Kirchliche Lehrkräfte; Referendarinnen und Referendare; Lehrkräfte mit weniger Unterricht als die Hälfte der Regelpflichtstunden.

 

Erhebungsbogen 2 - Tabelle 2.2 – Ausländische Lehrkräfte nach Staatsangehörigkeit

Zu den sonstigen Lehrkräften zählen u.a.: Kirchliche Lehrkräfte; Referendarinnen und Referendare; Lehrkräfte mit weniger Unterricht als die Hälfte der Regelpflichtstunden.

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