Sollten Sie in den FAQ zu UPM nicht fündig werden, können Sie sich gerne mit Ihrer Frage über das Kontaktformular an das SCS wenden.
Eine Abweichung liegt dann vor, wenn ein Unterricht von der vorgesehenen Stundenzahl laut Stundentafel abweicht. Die Kennzeichnung
erfolgt dann in der Matrix über das Feld Abweichung und die Angabe von +/- Stunden. Beispiel: Bilingualer Unterricht.
Die Teilungspoolstunden, die die Schule zugewiesen bekommt, werden verwendet, um zusätzliche Unterrichtsgruppen in bestimmten Fächern zu bilden (z.B. in NWT). Dazu kann das betroffene Unterrichtsfach in mehrere Fachspalten aufgeteilt werden. So können innerhalb einer Klassengruppe oder auch klassenübergreifend zusätzliche Gruppen in dem Fach angelegt werden. Die zusätzlich notwendigen Lehrerwochenstunden kommen dann aus den Teilungspoolstunden und werden ausschließlich in der Matrix über die Abweichung TPS gekennzeichnet.
Als Faustregel kann hier gelten, dass man alle Anrechnungen, die im Planungsschuljahr frühzeitig feststehen, in ASD-BW einpflegt. Noch nicht erfolgte automatische Einträge oder Anrechnungen, die noch unsicher sind, können hingegen in ASV-BW auf dem Reiter Einsatz erfasst werden. Das ist möglich, solange die Planungsphase aktiv ist. Bei Beenden der Planungsphase werden die manuell in ASV-BW eingetragenen Anrechnungen automatisch gelöscht, da diese dann aufgrund der Personalstatistik über ASD-BW nach ASV-BW importiert werden müssen.
Der aktuell gültige Wert über alle Schuljahre wird in ASV-BW bei der einzelnen Lehrkraft auf dem Reiter Einsatz angezeigt. Im Infofenster der Matrix ist im Moment nur der Wert für das aktuelle Schuljahr hinterlegt. Tipp: Drucken Sie sich als Hilfe für die Deputatsplanung den Bericht RP PV 11 - Konto Regelstundenmaßausgleich aus ASD-BW aus.
Bitte wählen Sie für die Deputatsplanung im Planungsschuljahr 2024/25 das Datum 09.09.2024 (1. Schultag) als gewählten Tag aus. Nur so ist sichergestellt, dass im Infofenster, Reiter Lehrkräfte, alle Reduktionen korrekt berücksichtigt werden.
Das „Vorprofil“ in den Klassen 5-7 kann und darf nicht über die Fächerwahl abgebildet werden. Da in den Klassen 8-10 die Schüler mit Musik- bzw Kunstprofil keinen Pflichtunterricht in diesen Fächern besuchen, werden die zusätzlichen Unterrichtsstunden dadurch frei und können für den zusätzlichen Unterricht der Klassen 5-7 verwendet werden. Da es sich nicht um zusätzliche Stunden außerhalb der Stundentafel handelt, braucht auch keine Abweichung in der Matrix eingetragen zu werden.
Bitte auch die UPM-Onlinehilfe beachten: https://asv.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Projekte/asv-bw/UPM_Hilfe/besonderheiten.html unter Musikprofil und Bildende Kunst-Profil
Schüler, die das Profilfach Sport wählen, besuchen in der Regel den Pflichtunterricht in Sport und erhalten darüber hinaus weitere Sportstunden im Profilfach. Dazu ist es notwendig, das Fach Sport in ASV-BW in zwei Fachspalten aufzuteilen und dann die Schüler in der Matrix zwei Sportunterrichten gleichzeitig zuzuweisen, Sport Pflichtfach mit Unterr.Art= p und Sport Wahlpflichtfach mit Unterr.Art= x. Die Zuweisung muss manuell erfolgen.
Die Schüler mit Sportprofil müssen als Pflichtfach Sport koedukativ (SPO) wählen.
Bitte auch die UPM-Onlinehilfe
beachten.
Für die G8 Kontingentstundentafel 2016 gilt:
Die Poolstunden aus der Stundentafel sind für zusätzliche Unterrichtsangebote vorgesehen. Diese können wahlweise (w) oder
verpflichtend (p) sein. Leiten Sie in dem Fall schuleigene Fächer von dem Fach POOL ab und tragen Sie sie in die Stundentafel ein.
Beispiele wären etwa die Klassenleiterstunde, Fördern und Fordern, Medienbildung (sofern dafür eine zusätzliche Stunde
eingesetzt werden soll), Förderunterricht Deutsch usw.. Poolstunden werden nicht zur Abbildung von Abweichungen oder Teilungen von
Unterrichtsgruppen verwendet.
Für die neuen Stundentafeln G9/ST2025 bzw. G8/ST2025 gilt:
Es gibt nur noch Pflicht-Poolstunden. Für FS1 oder FS 2 ist insgesamt eine Poolstunde vorgesehen. Diese kann wahlweise entweder in
Stufe 5 (FS1 oder FS2) oder 6 (FS2) eingesetzt werden.
Für BK oder Musik steht eine Poolstunde zur Verfügung. Diese kann wahlweise in einer der Stufen 5-11 vergeben werden. Die
Poolstunde Mentoring kann wahlweise in Stufe 7 oder 10 eingesetzt werden.
Zusätzlich gibt es noch fünf individuell einsetzbare Poolstunden. Diese können in den Stufen 5-11 vergeben werden.
Es wird über das Modul Fächer ein neues Fach sKL vom Fach Poolstunden abgeleitet. Dieses muss dann in der Schulstundentafel unter Poolstunden eingetragen werden, ohne Stunden in den Jahrgängen zu vergeben (also als Fach ohne Unterrichtsstunden). Nun wird in der Unterrichtsmatrix das Fach sKL angezeigt und die stv. Klassenlehrkräfte können verplant werden. Die Unterrichte erhalten weder Stunden noch Schülerzuordnungen.
In der Unterrichtsmatrix kann über Modulbezogene Funktionen > Einstellungen die Spaltenbreite der Fachspalten eingestellt werden. Werden zweistellige Kopplungszeichen verwendet, so kann die Spaltenbreite auf 5 gesetzt werden und damit die Unterrichtsmatrix wesentlich kompakter dargestellt werden.
Zunächst können Sie in der Schulstundentafel mit eigenen, abgeleiteten Fachkategorien arbeiten, in denen nur noch die an der
Schule möglichen Fächer enthalten sind (beispielsweise für die zweite Fremdsprache nur noch Französisch und Latein).
Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise in der ASV-Onlinehilfe.
Sind dann noch ungenutzte Fächer in der Matrix vorhanden, können diese über das Modul Fächer ausgeblendet werden (Einstellungen > Haken bei in der Matrix verwenden entfernen).
Um Epochenunterricht abzubilden, verwendet man mehrere Fachspalten in der Unterrichtsmatrix. Geht beispielsweise eine Lehrkraft A zum
Dezember in Elternzeit und Lehrkraft B übernimmt den Deutschunterricht, richtet man in Deutsch zwei Fachspalten (über
Fächer) ein. In der ersten Fachspalte erhält A 5 Deputatsstunden (die aufgrund der Elternzeit durchgängig erhalten bleiben),
diesem Unterricht werden alle Schüler zugeordnet. Lehrkraft B erhält in Fachspalte B anteilig 3,5 Stunden für den Unterricht
ab Dezember. Diesem Unterricht dürfen keine Schüler zugeordnet werden, da sonst die Schüler zu viel Deutschunterricht
hätten.
Tipp: Nach dem Herbstbericht kann die Schülerzuordnung geändert werden, damit z.B. Lehrkraft B die Deutschnoten über NEO
eintragen kann.
Fügen Sie in der Stundentafel im Bereich Wahlfächer das Fach NwT hinzu und vergeben Sie in den Klassenstufen 6 und 7 die
entsprechenden Wochenstunden. Die zweite zu wählende Fremdsprache muss, sofern nicht schon vorhanden, in der Fachkategorie der 2.
Fremdsprache hinzugefügt werden.
Fügen Sie in der Fächerwahl der Klassenstufen 6 und 7 das Fach NwT im Bereich Wahlfächer hinzu und führen Sie die
Fächerwahl für die betreffenden Schüler durch. Die Fächerwahl der zweiten Fremdsprache der NwT1-Schüler bleibt in
Klassenstufe 6 leer, ab Klassenstufe 7 tragen Sie hier die entsprechende Sprache ein. Ab Klasse 8 erhalten die NwT1-Schüler das
Profilfach NwT.
Erstellen Sie in der Matrix in der Klassenstufe 6 und 7 NwT-Unterrichte mit der Unterrichtsart w, fügen Sie eine Lehrkraft sowie die
NwT1-Schüler hinzu.
Für die NwT1-Gruppen in Klassenstufe 6 und 7 wird UPM keine Sollstunden berechnen (UPM erkennt die Schüler auch nicht in der
Datenbasis). Auch kann UPM ab Klassenstufe 8 nicht unterscheiden, ob es sich um NwT1-Schüler oder NwT-Normalprofil-Schüler
handelt, d.h. die Gruppen werden aus der Gesamtschülerzahl berechnet. Dies gilt ebenso für die 2. Fremdsprache, sofern diese auch
von Nicht-NwT1-Schülern belegt werden kann.
In diesen Fällen müssen Sie sich in UPM über Pflege Sollstunden die benötigten Stunden (mit Angabe des Fachs NwT bzw.
2. Fremdsprache) unter dem Merkmal Schulversuch geben.
Für das Schuljahr 2024/25 können Sie noch einmal den Bericht "Fachlisten-Rückblick" aus WinLAV verwenden. Die Bereitstellung des Berichts in ASV wird aktuell geprüft.
Achten Sie darauf, dass Sie die Fremdsprachen in der Stundentafel als Fachkategorien führen. Nur dann werden diese bei der Fächerwahl unter dem Reiter Fremdsprachen einsortiert und als solche identifiziert.
Für den Abgleich mit der Laufbahn ist es weiter notwendig, dass die Fachkategorien für die Fremdsprachen 1 bzw. 2 in der Kurzform mit FS beginnen oder auf FS enden (zum Beispiel FS1, FS 2 oder 2FS, 2 FS). Vermeiden Sie Bezeichnungen wie 1 FS SCS oder SCS FS2. Als Profilfach gewählte Fremdsprachen werden nicht mit dem Reiter Laufbahn>Fremdsprachen synchronisiert. Hier erfolgt ein Abgleich mit dem Reiter Laufbahn>Profile>Profilfach. Für die ESS muss in dem Fall die dritte Fremdsprache unter Laufbahn manuell ergänzt werden.
Das Infofenster Lehrkräfte zeigt die RMA-Stunden für das aktuelle Schuljahr an, also nicht die gesamten RMA-Stunden der Lehrkraft. Dadurch ist ersichtlich, wie sich das Deputat der Lehrkraft im aktuellen Schuljahr unabhängig von den letzten Schuljahren zusammensetzt. Dies ist sinnvoll, da in der Regel in einem Schuljahr nicht alle RMA-Stunden bei allen Lehrkräften ausgeglichen werden können. Die RMA-Stunden über alle Schuljahre hinweg können über den Bericht RP PV 11 aus ASD-BW ausgedruckt werden.
UPM und ESS verwenden die gleiche Umgebung. Überprüfen Sie in ASV-BW über Hilfe-->ESS-Systemprüfung, ob der ESS-Prozess gestartet wurde und eine Verbindung zur ESS über den Port 4432 möglich ist. Nur dann kann auch UPM gestartet werden.
UPM kann nur mit der ASV-Enterprise-Variante gestartet werden. Sie verwenden die ASV-Schoolversion. Sie können die
Version in ASV über Hilfe-->Info ermitteln.
Eine Anleitung zum Umstieg finden Sie in dieser Anleitung auf den Seiten 43ff.
In diesem Fall sind häufig noch alte Backup-Ordner vorhanden, welche manuell gelöscht werden müssen.
Zur Behebung verwenden Sie bitte die Anleitung UPM – Update nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass hierfür der Zugriff auf den ASV-BW-Server notwendig ist. Ggf. leiten Sie die Anleitung bitte an Ihren Dienstleister weiter.
UPM errechnet keine Stunden, die nicht in der Kontingentstundentafel der Schule enthalten sind. Zusätzliche Stunden, zum Beispiel
zur Abbildung von Schulversuchen, müssen in UPM über
Pflege Sollstunden erfasst werden.
Bei den Vorbereitungsklassen werden alle Schüler der Schule, die sich in einer VKL-Klasse befinden, gezählt. Daher wird die
Prognose analog zu den Schülerzahlen der Eingangsklasse durchgeführt.
Da die Fächeraufteilung in den VKL-Klassen sehr unterschiedlich gehandhabt wird und auch die eingesetzten Stunden in den VKL-Klassen
sehr unterschiedlich ist, erfolgt aufgrund der Schüler in der Datenbasis keine Erhöhung der Sollstunden.
Diese muss über eine Sollstundenerhöhung auf Antrag der Schule mit den Merkmal Vorbereitungsklasse erfolgen.
Das passiert, wenn im Fachangebot für die Kursstufe die falsche Basisstundentafel Kontingent 2016 hinterlegt wurde.
Für die Kursstufe muss G8/KST21neu bzw. G9/KST21neu verwendet werden.
Zur Behebung des Fehlers verwenden Sie bitte die Anleitung
UPM-Kursstufe doppelt vorhanden.
Die Zuordnung der Kurse erfolgt über die in den Kursen eingetragenen Schüler, dabei wird ausgelesen, ob diese das Fach in der Fachwahl als Leistungs- oder Basisfach belegt haben. Sind in einzelnen Kursen noch keine Schüler eingetragen, kann der Kurs nicht zugeordnet werden und wird den Basisfächern zugeordnet. Sobald die Schülerzuordnung in der Kursstufe in ASV-BW eingetragen wurde, werden auch die Basis- und Leistungskurse im Soll-Ist-Vergleich in UPM korrekt zugeordnet.
Tragen Sie die Rekonvaleszenzlehrkraft in alle aktuellen Unterrichte ein und weisen Sie Schüler zu (beispielsweise 12
Unterrichtsstunden). Für die verbleibenden Unterrichtsstunden (im Beispiel 12) muss in ASD-BW der Reduktionsgrund RE (gesundheitliche
Gründe) eingetragen und nach ASV-BW übertragen werden. Damit verringert sich die aktuelle Unterrichtsverpflichtung der
Rekonvaleszenzlehrkraft auf im Beispiel 12 Unterrichtsstunden. Dies bedeutet, dass die Lehrkraft in keine weiteren Unterrichte eingetragen
werden darf, da sonst das Deputat überschritten wird. Im Laufe des Schuljahres wird die Rekonvaleszenzlehrkraft weiteren Unterricht
übernehmen, dann muss die Reduktion in ASD-BW in jedem Schritt entsprechend angepasst werden. Für die geplanten Unterrichte,
welche die Rekonvaleszenzlehrkraft zukünftig übernehmen soll, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Unterricht ist ganzjährig und wird von einer Vertretungslehrkraft anteilig übernommen. In diesem Fall
erzeugen Sie in ASV-BW zwei Fachspalten und tragen in die erste Fachspalte die Vertretungslehrkraft mit den ihr angerechneten Stunden
für den Unterricht ein (beispielsweise 1 Stunde, wenn ein vierstündiges Fach ein Vierteljahr übernommen wird). Die
restlichen Stunden (im Beispiel drei) tragen Sie unter der Abweichung EU im Unterricht ein. Dadurch erkennt UPM, dass die Schüler 4
Unterrichtsstunden haben. Weisen Sie dem Unterricht alle Schüler zu. Die Rekonvaleszenzlehrkraft wird in die zweite Fachspalte
eingetragen, sobald diese den Unterricht tatsächlich übernimmt.
- Der Unterricht findet erst im zweiten Halbjahr statt und wird von niemandem vertreten. Hier lassen Sie die Lehrkraft im Unterrichtselement leer, tragen die entsprechenden Stunden ein und weisen die Schüler zu. Im zweiten Halbjahr tragen Sie die Rekonvalenszenzlehrkraft in den Unterrichten nach.
Die Oberstufenberatungsstunden werden nicht mehr in ASV-BW im besonderen Unterricht gepflegt. Bitte löschen Sie die
entsprechenden Einträge.
Das neue Verfahren gilt ab dem Schreiben vom 28.03.2025. Die Oberstufenberater erhalten Anrechnungsstunden, welche Sie über ASD-BW bei
der Lehrkraft als Reduktion mit dem Reduktionsgrund OB eintragen.
Über die ASD-Schnittstelle werden die Anrechnungsstunden nach ASV-BW und damit UPM übertragen.
In UPM sehen Sie die Oberstufenberatungsstunden unter Personenbezogenen Anrechnungen in der Budgetübersicht.
Durch die Einführung von G9 neu in den Klassenstufen 5 und 6 zum Schuljahr 2025/26 werden diese Klassenstufen bei der Berechnung
der Sollstunden im alten Bildungsgang nicht mehr berücksichtigt. Da es sich beim alten Bildungsgang um eine Kontingentstundentafel
handelt, werden die Sollstunden je Fach über die Zügigkeit in diesem Fach multipliziert mit der Gesamtstundenzahl des Fachs
berechnet.
Beispiel: bei einer durchgängig dreizügigen Schule ergib sich im Fach Deutsch 3 * 24 = 72 Sollstunden im Fach
Deutsch.
Da einige Fächern i.d.R. in den Klassenstufen 5 und 6 mehr Stunden als in den oberen Klassenstufen erhalten (z.B. Deutsch, Englisch)
weicht die von UPM verwendete Zügigkeitsberechnung von den tatsächlich benötigten Stunden ab.
Beispiel: wird Deutsch in Klasse 5 fünfstündig und in Klasse 6 vierstündig unterrichtet, so ergeben sich für die
Klassen 7-10 noch 15 Sollstunden in Deutsch. UPM verwendet die Fachzügigkeit, welche sich nun ohne die Klassenstufen 5 und 6 zu 2
ergibt (12 Klassen von 7-10 durch 6 Jahrgangsstufen). Damit berechnet UPM 2*24 = 48 Sollstunden in Deutsch statt der tatsächlich
benötigten 3*15 = 45 Sollstunden.
Im neuen Bildungsgang G9 neu / G8 neu gibt es nur noch verpflichtende Poolstunden (keine Differenzierungs-poolstunden mehr), einige dieser sind bereits fachlich und auf Klassenstufen festgelegt. UPM versucht, die Festlegung auf die Klassenstufen so gut wie möglich zu berücksichtigen, allerdings hat UPM keine Informationen darüber, in welcher Klassenstufe die Poolstunden tatsächlich eingesetzt werden.
Daher werden die Poolstunden unterschiedlich behandelt:
- Mentoring: 1 Stunde verpflichtend in Klasse 7 oder 10. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 7-10 multipliziert mit einer Sollstunde.
- Fremdsprache: 1 Stunde im ersten Lernjahr, d.h. entweder in Klasse 5 oder 6. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 5-6 multipliziert mit einer Sollstunde.
- Musik/Bildende Kunst: 1 Stunde für Musik oder Bildende Kunst. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 5-11 multipliziert mit einer Sollstunde.
- Restliche Poolstunden: 5 Stunden. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 5-11 multipliziert mit fünf Sollstunden.
Durch die Berechnungen weichen die berechneten Poolstunden insbesondere in den Anfangsjahren des neuen Bildungsgangs von den
tatsächlich benötigten ab. Wenn beispielsweise eine dreizügige Schule die Musikstunde in Klasse 8 einsetzt, berechnet UPM
bereits jetzt 0,86 Poolstunden dafür (6 Klassen durch 7 Jahrgangsstufen), da diese Poolstunde in allen Jahrgangsstufen liegen
könnte.