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Der bilinguale Zug wird durch eine Kombination von zugewiesenen Sollstunden und Poolstunden abgebildet. In den Statistikberichten werden die bilingualen Stunden aus den Abweichungen beim Unterrichtselement in der Matrix ausgelesen. In diesem Beispiel wird der Biologie-Unterricht gekoppelt. Die Nicht-Bili-Schüler haben eine Stunde Biologie, die Bili-Schüler zwei Stunden. |
Bei Schulen mit Musik- und BK-Profil ist es üblich, ein sogenanntes „Vorprofil“ in den Klassen 5-7 anzubieten. Damit dies in UPM abgebildet werden kann, müssen die Sollstunden auch für die Profilschüler in Klasse 8-10 generiert werden. Da das reguläre Unterrichtsfach ein Pflichtfach ist, berücksichtigt UPM alle Schüler bei der Berechnung der zugehörigen Sollstunden (unabhängig von den Eintragungen in der Fächerwahl). Wichtig: das „Vorprofil“ in den Klassen 5-7 kann und darf nicht über die Fächerwahl abgebildet werden. |
Beim Sportprofil erhalten die Profilschüler in der Regel zusätzlich zu den regulären Sportstunden weitere Sportstunden aus dem Profil. Dies bedeutet, dass die Profilschüler in der Fächerwahl zwei Fächerwahlen in Sport haben: Damit die Plausibilisierung in UPM nicht fehlschlägt, müssen die Profilschüler auch in zwei Sportunterrichten in der Matrix eingetragen sein. |
Hier finden Sie Hinweise zur Fortführung des Biberacher Modells im neun- wie auch im achtjährigen Bildungsgang. Aus dem Schreiben des Kultusministeriums mit dem AZ: KM35-6615-144/1/32 kann entnommen werden: •Für G9/2025 gilt: Es sind drei oder vier Stunden für den Unterricht der zweiten Fremdsprache in Klasse 5 vorzusehen (zwingend die zweckgebundene Poolstunde für die Fremdsprache, mindestens eine der freien Poolstunden und ggf. eine Stunde aus dem Kontingent der ersten Fremdsprache). •Für G8/2025 gilt: Es sind drei Stunden für den Unterricht der zweiten Fremdsprache in Klasse 5 vorzusehen (mindestens eine der freien Poolstunden, ggf. eine Stunde aus dem Kontingent der ersten Fremdsprache, ggf. eine Stunde aus dem Kontingent der zweiten Fremdsprache der Stufen 6-10). Hinweis: Wenn nicht alle Schüler am Biberacher Modell teilnehmen, können Sie zwei verschiedene Stundentafeln verwenden. Die Poolstunden für die übrigen Schüler können dann anderweitig verwendet werden. Umsetzung in ASV-BW Erstellen Sie ein Fach für die zweite Fremdsprache auf Grundlage des Faches "POOL". Fügen Sie dieses in die Stundentafel unterhalb der freien Poolstunden ein und vergeben Sie eine Stundenzahl für Klassenstufe 5. Weitere Änderungen in der Stundentafel sind nicht notwendig. Unterrichtsmatrix G9/2025, Klassenstufe 5: Richten Sie ein Unterrichtselement in der zweiten Fremdsprache mit der Stundenzahl 1 ein. Erstellen Sie einen weiteren Unterricht in der für die erste oder zweite Fremdsprache vorgesehenen zweckgebundenen Poolstunde. Erstellen Sie einen weiteren Unterricht in dem zuvor erstellten und von den freien Poolstunden abgeleiteten Poolfach für die zweite Fremdsprache mit einer oder zwei Stunden. Unterrichtsmatrix G8/2025, Klassenstufe 5: Richten Sie ein Unterrichtselement in der zweiten Fremdsprache mit der Stundenzahl 2 ein. Erstellen Sie einen weiteren Unterricht in dem zuvor erstellten und von den freien Poolstunden abgeleiteten Poolfach für die zweite Fremdsprache mit einer oder zwei Stunden.
In UPM werden die Sollstunden in der Budgetübersicht und im Soll-Ist-Vergleich als 1 FS bzw. 2 FS verbucht, die Poolstunden unter Poolstunden. Durch die Stundenverschiebungen entsteht eine Überbelegung in FS1 und (bei G9) eine Unterbelegung in FS2. |
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