Im neuen Bildungsgang G9 neu / G8 neu gibt es nur noch verpflichtende Poolstunden (keine Differenzierungs-poolstunden mehr), einige
dieser sind bereits fachlich und auf Klassenstufen festgelegt. UPM versucht, die Festlegung auf die Klassenstufen so gut wie möglich
zu berücksichtigen, allerdings hat UPM keine Informationen darüber, in welcher Klassenstufe die Poolstunden tatsächlich
eingesetzt werden.
Daher werden die Poolstunden unterschiedlich behandelt:
- Mentoring: 1 Stunde verpflichtend in Klasse 7 oder 10. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 7-10 multipliziert
mit einer Sollstunde.
- Fremdsprache: 1 Stunde im ersten Lernjahr, d.h. entweder in Klasse 5 oder 6. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse
5-6 multipliziert mit einer Sollstunde.
- Musik/Bildende Kunst: 1 Stunde für Musik oder Bildende Kunst. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 5-11
multipliziert mit einer Sollstunde.
- Restliche Poolstunden: 5 Stunden. UPM berechnet die Zügigkeit von Klasse 5-11 multipliziert mit fünf
Sollstunden.
Durch die Berechnungen weichen die berechneten Poolstunden insbesondere in den Anfangsjahren des neuen Bildungsgangs von den
tatsächlich benötigten ab. Wenn beispielsweise eine dreizügige Schule die Musikstunde in Klasse 8 einsetzt, berechnet UPM
bereits jetzt 0,86 Poolstunden dafür (6 Klassen durch 7 Jahrgangsstufen), da diese Poolstunde in allen Jahrgangsstufen liegen
könnte.