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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Verbundschulen

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Als Verbundschulen gelten Schulen mit mehreren Schulzweigen unter demselben Dienststellenschlüssel, beispielsweise Werkrealschule, Realschule und Gymnasium.

In ASV-BW beziehungsweise in der Anwendung ESS 2.0 sind dabei einige Besonderheiten in der Handhabung zu berücksichtigen.

1. Schulunabhängigen Benutzer einrichten

Zur Bearbeitung der ESS muss ein schulzweigübergreifender ASV-Benutzer angelegt werden, damit alle Schulzweige in ASV sowie in der ESS 2.0 einsehbar sind. Die Anlage eines solchen Benutzers ist in der ASV-Onlinehilfe unter folgendem Link beschrieben: Schulunabhängige Benutzer in ASV-BW anlegen

2. Vorplausibilisierung und Aufruf der Anwendung ESS 2.0

Bei der Vorabplausibilisierung in ASV-BW bitte beachten, dass bei jedem Aufruf der ESS 2.0 im automatischen Betriebsmodus alle Schulzweige des Verbunds geprüft werden. Erst wenn alle Schulzweige fehlerfrei sind, startet die ESS-Anwendung:

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Im Screenshot sind drei verschiedene Reiter mit Plausibilisierungsfehlern für drei verschiedene Schulzweige zu sehen. Erst wenn diese behoben wurden, startet die ESS-Anwendung.

Sobald die ESS gestartet wurde, können dann alle Schulzweige auf einer Maske aufgerufen und weiter bearbeitet werden:

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3. Elektronische Abgabe der Statistikdaten für Verbundschulen

Die elektronische Abgabe der Daten ist erst möglich, wenn alle Schulzweige automatisch beziehungsweise manuell korrekt befüllt wurden und sämtliche Validierungsfehler (siehe Allgemein>ESS mit ASV-BW>Bedienungshinweise) für alle Schulzweige behoben wurden.

4. Schulzweigübergreifender Unterricht

Wichtig: die beschriebene Vorgehensweise dient nur zur Abbildung des schulzweigübergreifenden Unterrichts in der ESS!

Für die korrekte Abbildung schulzweigübergreifender Unterrichtsgruppen innerhalb der ESS müssen alle beteiligten Klassen in den unterschiedlichen Schulzweigen eine eindeutige schulzweigübergreifende Klassenbezeichnung haben. Diese wird im Modul Klassen auf dem Reiter Stammdaten eingegeben:

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In der Matrix können dann Koppeln in Unterrichtsgruppen mit dem Merkmal schulzweigübergr. Koppel gebildet werden:

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Dabei ist zu beachten, dass pro Schulzweig je ein Unterrichtselement angelegt werden muss. Durch die Kennzeichnung als schulzweigübergreifende Koppel können Schüler in der ESS an den entsprechenden Stellen korrekt angezeigt werden (z. B. Teilnehmer und Gruppen in den Wahlpflichtfächern oder Ethik). Dabei wird die Gruppe immer bei dem Schulzweig gezählt, aus dem die meisten Schüler kommen.

Bei der Zuweisung von Lehrkräften zu schulzweigübergreifenden Unterrichtsgruppen ist zu beachten, dass diese in beiden Schulzweigen mit einem eigenen Lehrauftrag vorhanden sein müssen.

5. Schulzweigübergreifende Arbeitsgemeinschaften

Analog zum geschilderten Vorgehen bei schulzweigübergreifendem Unterricht können auch schulzweigübergreifende Arbeitsgemeinschaften angelegt werden:

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Hier gelten die identischen Bedingungen wie oben: die Arbeitsgemeinschaften müssen in jedem Schulzweig je einmal mit identischen Eigenschaften angelegt werden und die betreuenden Lehrkräfte müssen ein Deputat in allen beteiligten Schulzweigen besitzen.

In der ESS-Anwendung werden die Schüler pro Schulzweig aufgeführt, die Gruppen werden dem Schulzweig zugeordnet, aus dem die meisten Schüler kommen:

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