Laut Verwaltungsvorschrift können Vorbereitungsklassen (VKL) als „...sowohl 'homogene' VKL-Klassen, teilintegrierte und integrierte VKL-Lösungen geführt werden.“
Je nach schulischer Realität sind also unterschiedliche Umsetzungen anzutreffen, die in der Regel von den Schulen individuell mit der Schulaufsicht vereinbart wurden.
Dabei ist zu beachten, dass für die ESS nur solche Schüler als VKL-Schüler betrachtet werden, die am Stichtag einer VKL-Klasse angehören. Das gilt für alle Schüler, die entweder ganz (parallel) oder teilweise (teilintegrativ) in der VKL unterrichtet werden.
In allen übrigen Fällen kann es sich durchaus auch um Schülerinnen oder Schüler handeln, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt und dieser von der Schule in ASD gemeldet wurde.
Diese gelten aber aus ESS-Sicht am Stichtag nicht als VKL-Schüler.
Das bedeutet für die ESS: Eine Vorbereitungsklasse muss mit der am Stichtag aktuellen Schülerzahl gemeldet werden, wenn eine solche zum Stichtag an der Schule real besteht.
Hier die wichtigsten Punkte aus ESS-Sicht noch einmal zusammengefasst:
•Eine Vorbereitungsklasse muss als separate Klasse mit der Klassenart VKL gebildet werden, wenn eine Genehmigung dafür erteilt wurde. Voraussetzung dafür ist weiter, dass am Stichtag eine entsprechende Anzahl Schüler mit festgestelltem Sprachförderbedarf an der Schule vorhanden ist und die entsprechenden Lehrerwochenstunden bereitgestellt wurden.
•Diese Vorbereitungsklasse muss dann mit der Klassenart VKL geführt werden. Alle Schüler, die parallel oder teilintegrativ beschult werden, müssen als Schüler dieser Klasse gemeldet werden (geführt als Klassenverband, eine Klassengruppe pro Jahrgangsstufe).
•Schüler, die komplett in Regelklassen geführt werden und das Schülermerkmal Sprachförderbedarf festgestellt haben, sind keine VKL-Schüler im ESS-Verständnis und werden auch nicht als solche in der ESS gemeldet.
•Eine individuelle Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal Sprachförderbedarf festgestellt zu Zwecken der Schülerverwaltung (nicht ESS) kann in ASV über den Merker SFB festg abgebildet werden:
Dieses Feld kann für die Verwendung in Listen, Filtern und Exportformaten verwendet werden.
Zum Filtern der Einträge steht der Filter zz SFB festg im Schülermodul zur Verfügung.
Als klassenübergreifende Liste kann die Liste zz Schülerliste Sprachförderbedarf festgestellt verwendet werden. Diese gibt den Bedarf sowie eine eventuell eingetragene Erklärung aus.
Vorbereitungskurse (Sprachförderung)
Wenn die Voraussetzungen zur Bildung einer Vorbereitungsklasse nicht gegeben sind (etwa weil nicht genügend Schüler mit Sprachförderbedarf zur Bildung einer Vorbereitungsklasse vorhanden sind), dann kann an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien für mindestens vier Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurs) mit bis zu acht Wochenstunden eingerichtet werden. Die Schüler, die diese Kurse besuchen, gelten aus ESS-Sicht nicht als VKL-Schüler, sondern müssen in der Tabelle Kurse für ausgewählte Schülergruppen in der Stichwoche gemeldet werden.
Hinweise zur Umsetzung befinden sich in der ESS-Onlinehilfe bei der entsprechenden Tabelle in der jeweiligen Schulart, für die Grundschule zum Beispiel hier: