Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Schulfremde
Vorbemerkungen
In diesem Kapitel wird ausschließlich die Datenpflege für die Schulfremdenprüfung nach §43 bis § 50 BGVO beschrieben.
Schüler, die im Rahmen von Kooperationen einzelne Unterrichte besuchen, sind keine externen Prüfungsteilnehmer in diesem Sinne und werden im Kapitel Kooperationsschüler behandelt.
Es empfiehlt sich ein eigenes Fachangebot mit lediglich den Fächern, die laut aktueller BGVO als Prüfungsfächer gewählt werden können. Kopieren Sie das Fachangebot für die Stammschüler oder legen Sie ein neues an. Deaktivieren Sie alle Fächer, die nicht gewählt werden können, indem Sie den Haken in der 1. Spalte aktiv entfernen.
Für die externen Prüfungsteilnehmer sollte – ohne Vorbelegung mit Daten einer bereits existierenden Klasse – eine neue Klasse der Jahrgangsstufe 13 mit aktuellem Abiturjahr angelegt werden. Wählen Sie auf dem Reiter Klasse/-ngruppen bei Klassenart "Externe Prüfungsteilnehmer", wodurch sie bei der Statistik ignoriert wird. Ordnen Sie das gültige Fachangebot für Schulfremde zu.
Ergänzen Sie wie bei der regulären Klasse auf dem Reiter Zeugnisse die Zeugnisart „Allgemeine Hochschulreife“ mit den dazugehörigen Angaben Zeugnisdatum und Prüfungsvorsitz (Name und Funktion).
Achtung: Weisen Sie im Feld Vorbelegung Zeugnisschablone die Zeugnisschablone für Schulfremde zu (zz_B_AH-SF).
Legen Sie die Schüler in der Klasse für externe Prüfungsteilnehmer an. Für das Abiturzeugnis wird benötigt: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort. Da Schüler dieser Klassenart bei der Statistik ignoriert werden, ist deren Eintrittsdatum unerheblich.
In der Rubrik Schulbesuch auf dem Reiter Grunddaten wählen Sie entweder Externer Prüfungsteilnehmer besucht derzeit die Schule und ergänzen die Dienststelle (Pflichtfeld) oder die Option Externer Prüfungsteilnehmer besucht derzeit keine Schule (Nichtschüler). (Kapitel Schülerdaten)
Stellen Sie vor der Fachwahl sicher, dass im Kursstufenmodul unter der Rubrik Besonderheiten der Haken bei externer Prüfungsteilnehmer gesetzt ist bzw. ergänzen Sie diesen, denn nur dadurch stehen die geforderten 8 Prüfungsfächer zur Auswahl.
In die Rubrik Fremdsprachen tragen Sie bitte die zwei geprüften Fremdsprachen (FS-NF und FS-NF oder FS-NN) ein mit dem GER-Niveau, das der Schüler abhängig von der Prüfungsnote erreicht hat.
Hinweis: Für externe Prüfungsteilnehmer werden nur die Reiter Stammdaten, Fachwahl und Abiturergebnisse benötigt, daher sind die übrigen Reiter ausgegraut.
Wählen Sie manuell die schriftlichen/mündlichen (1. - 4. PF) und die vier ausschließlich mündlichen Prüfungsfächer (5. - 8. PF). Als 2. Prüfungsfach ist das Fach D oder M auf erhöhtem Anforderungsniveau (5-stündig) zu belegen. Der Wert "P" für Pflichtfach bei Informatik hat für diese Schüler keine Bedeutung und kann ignoriert werden. Beachten Sie bitte, dass Mathematik auf grundlegendem oder erhöhtem Niveau zu den Fächern des ersten Prüfungsteils gehört, zwei Fremdsprachen zu prüfen sind und alle drei Aufgabenfelder des Pflichtbereichs bereits durch die vier Fächer des ersten Prüfungsteils abgedeckt sein müssen.
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Achtung
Die Rückmeldebox ist grundsätzlich grün und es erfolgt keine Prüfung der Fachwahl im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der jeweils geltenden BGVO.
Geben Sie die schriftlichen Prüfungsnoten des 1. Teils sowie die mündlichen Prüfungsnoten des 2. Teils in der Spalte 1. Leistung s/m ein. Für die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen (Niveau F) erfassen Sie nur die Endnote aus allen Prüfungsteilen, die auf dem Zeugnis erscheinen soll.
Bei den Fächern aus Teil 1 muss nach Eingabe der schriftlichen Note bei 1. Leistung s/m der Haken bei Auswahl gesetzt werden, bevor die mündliche Prüfungsnote unter zusätzlich mdl eingegeben werden kann.
Das Programm gibt eine Rückmeldung, ob die Anforderungen im Teil 1 und 2 zum Bestehen der Abiturprüfung erfüllt werden.
Hat der Schüler die Prüfung bestanden, wählen Sie unter Prüfungsstatus den Eintrag "Hochschulreife - Prüfung bestanden".
Bemerkungen sind nicht vorgesehen und werden nicht auf das Zeugnis übertragen.
Besonderheit beim 2. Prüfungsteil: Sollte ein Schüler in einem oder mehreren Fächern in der Prüfung 00 NP erreicht haben, so findet nach §35 Abs. 1a BGVO eine mündliche Zusatzprüfung statt.
Tragen Sie das zweite Ergebnis unter zusätzlich mdl. ein, dann werden die erreichten Notenpunkte korrekt verrechnet und die Note auf dem Zeugnis mit einer hochgestellten "1)" ausgewiesen, die auf die entsprechende Fußnote verweist.
Beachten Sie, dass auf dem Abiturzeugnis die aus beiden Teilen gemittelte Endnote bei ungeradem Wert gerundet ausgegeben wird, die Multiplikation aber mit dem ungerundeten Wert erfolgt.
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Achtung
Zum Bestehen des 2. Teils müssen in mindestens 2 Fächern in vierfacher Wertung jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein, evtl. auch erst durch die Zusatzprüfung. Dieser Fall ist noch nicht vollständig implementiert, sodass ein rotes Ausrufezeichen erscheint, wenn nicht in mindestens zwei Fächern des 2. Teils bereits in der Erstprüfung jeweils mind. 5 NP bei einfacher Wertung erreicht wurden. Stehen in mindestens zwei Fächern in der Spalte Gesamtpunktzahl mind. 20 Punkte, setzen Sie bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen den Prüfungsstatus auf Bestanden.
Wegen des unterschiedlichen Layouts gibt es eine eigene Schablone (zz_B_AH-SF); ein aktuelles Muster ist auf der Homepage eingestellt. Fehlt im Klassenmodul die Zuweisung, wird ggf. im Zeugnismodul die Schablone für die Stammschüler gezogen. Darauf erscheint ein roter Kasten mit dem Hinweis, dass die falsche Schablone über Modulbezogene Funktionen auszutauschen ist.