Wenn die Voraussetzungen zur Bildung einer Vorbereitungsklasse nicht gegeben sind (etwa weil nicht genügend Schüler mit Sprachförderbedarf zur Bildung einer Vorbereitungsklasse vorhanden sind), dann kann an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien für mindestens vier Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurs) mit bis zu acht Wochenstunden eingerichtet werden.
Die Schüler, die diese Kurse besuchen, gelten aus ESS-Sicht nicht als VKL-Schüler, sondern müssen in der ESS der Tabelle Kurse für ausgewählte Schülergruppen in der Stichwoche gemeldet werden.
Um den Besuch von Sprachförderunterricht in ASV-BW zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:
Gehen Sie zu Datei > Unterricht > Unterrichtsverteilung > Liste Besonderer Unterricht.
Dort wählen Sie als Fach VORB-KS und in der Spalte UArt (Unterrichtsart) ausschließlich aS.
Klicken Sie dann mit der rechten Maustaste in das Feld Schüler gepl. und wählen den Menüpunkt Schüler im Kurs.
In dem folgenden Fenster können Sie die Schüler auswählen und dem Kurs zuweisen.