Inklusiv beschulte Schüler an allgemein bildenden Schulen
Hinweise zu Schülern, die Mitglieder einer kooperativen Organisationsform sind, finden sie im Kapitel Kooperative Organisationsformen.
Inklusiv beschulte Schüler an allgemein bildenden Schulen, die nicht Mitglieder einer kooperativen Organisationsform sind, werden genauso wie alle anderen Schüler der Schule als Stammschüler geführt.
Nur im Reiter Sonderpäd. muss der sonderpädagogische Bildungsanspruch und der Förderschwerpunkt eingetragen werden.
Der Haken im Feld aus inklusivem Angebot wird gesetzt, wenn der Schüler einen Feststellungsbescheid hat und in der alten Schule auch schon inklusiv beschult wurde.
Wenn ein Schüler im Reiter Sonderpäd. einen Feststellungsbescheid zu dem Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung eingetragen hat und dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Zeugnisdatums gültig ist, wird autmomatisch die Bemerkung zum zieldifferenten Unterricht im Zeugnis der allgemein bildenden Schule ausgegeben.