Erläuterungen zu den Klassenbogen für die Schülerindividualstatistik (SIS)
Klassenbogen für Grund-, Werkreal-/Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen
Allgemeines zum Ausfüllen des Bogens
Der jeweilige Bildungsgang ist im Klartext im Bogenkopf angegeben. Für Grundschulförderklassen sind keine Klassenbogen auszufüllen.
Grundsätzlich müssen die Anzahl der ausgefüllten Klassenbogen und die Zahl der auf allen Klassenbogen gemeldeten Schülerinnen und Schüler mit den entsprechenden Angaben auf dem Erhebungsbogen zur Schuldatei (SCD-Belege) und dem Schulbogen 2 übereinstimmen. |
Angaben zur Klasse
Für Rückfragen bitte die an der Schule übliche Bezeichnung der Klasse angeben (z. B. 5a).
Die Anzahl der Schüler in dieser Klasse muss mit der Gesamtzahl aller auf diesem Bogen gemeldeten Schülerinnen und Schüler übereinstimmen.
Bei Jahrgangsklassen wird nur im Feld „Jahrgangsklasse“ die Klassenstufe eingetragen. Diese Angabe wird dann bei der Datenverarbeitung für jeden Schüler dieser Klasse automatisch in Spalte 7 (Klassenstufe) übernommen. Bei Klassenstufe 10 wird „0“ eingetragen.
Bei Klassen, die mit Schülerinnen und Schülern aus mehr als einer Klassenstufe gebildet werden, ist das Feld Jahrgangsübergreifende Klasse anzukreuzen und in Spalte 7 (Klassenstufe) für jede Schülerin und für jeden Schüler die entsprechende Klassenstufe einzutragen. (Bitte beachten Sie dies insbesondere bei jahrgangsübergreifenden Vorbereitungsklassen.)
Im Feld Besondere Klassenart dürfen nur die vorgegebenen Ziffern verwendet werden. Hier ist eine Eintragung nur dann erforderlich, wenn eine der drei nachfolgend aufgeführten besonderen Klassenarten vorliegt (z. B. Vorbereitungsklasse für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen):
•Bei Vorliegen einer Vorbereitungsklasse ist die Ziffer „1“ einzutragen,
•Bei Vorliegen einer LRS-Klasse ist die Ziffer „3“ einzutragen,
•Bei Vorliegen einer muttersprachlichen Klasse (Schulversuch an Grundschulen) ist die Ziffer „4“ einzutragen.
Angaben zu Schülerinnen und Schülern
Angaben je Schüler
Die einzelnen zulässigen Signierschlüssel wie folgt bzw. für die Staatsangehörigkeiten im Dokument Allgemeine Erläuterungen, Anleitungen und Schlüsselverzeichnisse auf den Seiten 10 und 11. Bitte nur diese Schlüssel verwenden.
Spalte 1: Geschlecht (bitte für jede Schülerin und jeden Schüler ausfüllen)
Für männliche Schüler ist die Ziffer 1 und für weibliche Schülerinnen ist die Ziffer 2 einzutragen.
Spalte 2: Geburtsjahr (bitte für jede Schülerin und jeden Schüler ausfüllen)
Es sind die letzten beiden Ziffern des Geburtsjahres der Schülerinnen und Schüler einzutragen (z.B. 2014 > 14).
Spalte 3: Herkunft (bitte für jede Schülerin und jeden Schüler ausfüllen)
Die Herkunft des Schülers beschreibt, wo der Schüler am Ende des letzten Schuljahres war und wird mit den nachfolgenden Buchstaben verschlüsselt:
•A: Schülerinnen und Schüler, welche die vorangegangene Klassenstufe der gleichen Schulart (normal versetzt) besuchten sowie Schulanfängerinnen und -anfänger in Klassenstufe 1 sowie diejenigen, die von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechselten,
•B: Schülerinnen und Schüler, die freiwillig oder unfreiwillig (nicht versetzt) die gleiche Klassenstufe der gleichen Schulart wiederholen (Wiederholende),
•C: Schülerinnen und Schüler, welche die vorangegangene Klassenstufe besuchten und probeweise aufgenommen wurden,
•E: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchten,
•H: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr eine Werkreal-/Hauptschule besuchten,
•I: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr eine Realschule besuchten,
•K: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr eine Gemeinschaftsschule Sekundarstufe I besuchten,
•L: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr ein Gymnasium besuchten,
•P: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr eine integrierte Schulform (Schule besonderer Art bzw. Freie Waldorfschule) besuchten,
•S: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr noch eine Schule im Ausland besuchten,
•T: Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr eine Vorbereitungsklasse (keine GFK) besuchten,
•U: Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe übersprangen (Überspringer) oder direkt in Klassenstufe 2 eingeschult wurden,
•V: Schülerinnen und Schüler der Realschule, welche von Niveau M auf Niveau G wechselten.
Spalte 4: Migrationshintergrund (Ausländische Staatsangehörigkeit und sonstiger Migrationshintergrund)
Auf den Seiten 11 und 12 der Allgemeinen Erläuterungen, Anleitungen und Schlüsselverzeichnisse ist (in Ergänzung der auf der Rückseite des Klassenbogens aufgeführten ausländischen Staatsangehörigkeiten) das vollständige Schlüsselverzeichnis aufgeführt.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonstigem Migrationshintergrund verwenden Sie bitte den Schlüssel 099.
Einen sonstigen Migrationshintergrund haben deutsche Schülerinnen und Schüler, bei denen mindestens eines der Merkmale zutrifft:
•Nichtdeutsches Geburtsland,
•überwiegende Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld nicht Deutsch.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit gelten als deutsch.
Spalten 5 und 6: 1. Fremdsprache (Spalte 5) und 2. Fremdsprache (Spalte 6)
Grundschulen
•Spalte 5 ist nicht von Grundschulen (einschl. Grundschulen im Verbund) auszufüllen!
•Spalte 6: Sperrung der 2. Fremdsprache, da diese hier nicht zulässig ist.
Werkreal-/Hauptschulen:
•Sperrung der 2. Fremdsprache, da diese hier nicht zulässig ist.
Realschulen:
•Die 2. Fremdsprache ist ab Klassenstufe 6 zugelassen.
Gemeinschaftsschulen:
•Die 2. Fremdsprache ist ab Klassenstufe 6 zugelassen.
•Spanisch als 3. Fremdsprache an Gemeinschaftsschulen wird nicht auf dem Klassenbogen, sondern auf dem Schulbogen 5, Tabelle 54, erfragt.
Sonderfremdsprachen bzw. Sprachen des Herkunftslandes im Sinne von Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschrift des KM vom 1.8.2008 (K. u. U. 2008, S. 57), die für bestimmte Schülerinnen und Schüler übergangsweise fort gilt, werden hier nicht erfasst.
Spalte 7: Klassenstufe
Eintragungen in die Spalte Klassenstufe sind nur für jahrgangsübergreifende Klassen notwendig.
Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen werden der Klassenstufe zugeordnet, in der die Schüler am regulären Unterricht teilnehmen bzw. nach ihrem Kenntnisstand teilnehmen würden, wenn die sprachlichen Voraussetzungen bereits gegeben wären (bitte die Schülerinnen und Schüler nicht nach dem Alter einer Klassenstufe zuordnen).
Die Klassenbogen sind nur für Grund-, Werkreal-/Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen relevant.
Die Daten auf dem Klassenbogen werden aus ASV-BW übernommen und müssen plausibel zu den Eintragungen in den Schulbögen sein.
Das bedeutet, dass für alle Schulen, die einen Klassenbogen benötigen (siehe oben), in ASV Klassen und Schüler angelegt sein müssen. Mindestens die rot markierten Pflichtfelder müssen in ASV ausgefüllt sein.
Auf dem Klassenbogen selbst können alle Felder editiert und direkt in der ESS-Anwendung bearbeitet und gespeichert werden.
Falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger") muss das Feld Herkunft manuell befüllt werden.
Spalte 4 (Migrationshintergrund): für Schüler ohne Migrationshintergrund verwenden Sie bitte den Schlüssel 001