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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Lehrkräfteverzeichnis an privaten Schulen

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Nur private Schulen. Die Bogen sind manuell zu befüllen.

 

Bitte beachten: Eventuelle Rückfragen zum Lehrkräfteverzeichnis sind an das zuständige Schulamt bzw. Regierungspräsidium zu richten.

Schulbogen 1 - Lehrkräfteverzeichnis

Die Lehrkräfte sind im Lehrkräfteverzeichnis (Schulbogen 1) in folgender Reihenfolge einzutragen:

1.        Schulleitung

2.        Stellvertretende Schulleitung

3.        Übrige Lehrkräfte (einschließl. stundenweise Beschäftigte und kirchliche Lehrkräfte) in alphabetischer Folge

 

Beurlaubte Lehrkräfte, kurzfristige Vertreter und Lehrkräfte, die die Schule verlassen haben, sind nicht aufzuführen.

 

In Spalte 4 bitte die Lehrbefähigung mit den üblichen Abkürzungen, die kirchliche Lehrberechtigung und die sonderpädagogische Fachrichtung eintragen.
Bei Lehrkräften an SBBZ sind die studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen (z. B. SO-FSP-L für Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Lernen) einzutragen.

 

Das Regelstundenmaß (Spalte 5) ist stets – auch bei Teilzeitbeschäftigung – in voller Höhe auszuweisen.
Eine Differenz zwischen dem Regelstundenmaß und der Summe der erteilten Stunden der Lehrkräfte sollte durch eine Anmerkung in Spalte 11 erläutert werden.

 

Bei variablem Einsatz des Regelstundenmaßes wird der Stand am Stichtag angegeben und in Spalte 11 entsprechend erläutert.

 

Stunden der Kooperation von SBBZ und allgemeiner Schule werden vom SBBZ gemeldet. Das SBBZ trägt diese Stunden in Spalte 10 (Wochenstunden an anderen Schulen) ein und erläutert in Spalte 11 (Bemerkungen). Außerdem werden diese Stunden im Schulbogen 3 der SBBZ nachgewiesen.

 

Zur Eintragung von Reduzierungen des Regelstundenmaßes (Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen/Arbeitsbefreiungen) in den Spalten 6 und 7 ist auf folgendes hinzuweisen:

 

Werden Ermäßigungen und Anrechnungen aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen, so sind die Stunden je Grund gesondert aufzuführen.

Die Eintragungen beziehen sich nur auf die berichtende Schule; Anrechnungsstunden an anderen Schulen werden nicht eingetragen (sie sind unter „Wochenstunden an anderer Schule“ enthalten). Ebenso werden Ermäßigungen von Lehrkräften, die an mehreren Schulen unterrichten, nur an der Stammschule eingetragen.

Als Abkürzungen für die Gründe sind nur vorstehende Abkürzungen zu verwenden. Werden Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen aus anderen als den aufgeführten Gründen in Anspruch genommen, so ist dies auf einem besonderen Blatt zu erläutern.

Tätigkeiten außerhalb des Schuldienstes (z. B. Teilabordnung zum Regierungspräsidium; Teillehrauftrag in der Erwachsenenbildung) und Besonderheiten sind unter Ermäßigungen und Anrechnungen nicht aufzuführen. Sie sollen in Spalte 11 erläutert werden. Das gleiche gilt für Teilzeitbeschäftigung.

 

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Bei längerfristig (mehr als 3 Wochen) abwesenden Lehrkräften sind keine Stundeneintragungen zu machen.

 

Krankheitsstellvertretungen und Vertretungen von Lehrkräften im Erziehungsurlaub (Lehrkräftereserve) sind bei langfristiger Vertretung hinsichtlich ihrer Stunden bei der Vertretungslehrkraft einzutragen.
Vertreten sie lediglich eine kurzfristig abwesende Lehrkraft, so sind sie an der Stammschule mit Stunden und an der vorübergehenden „Ersatzschule“ (ohne Stunden) nachrichtlich aufzuführen.
Die Gesamtzahl der erteilten Wochenstunden an Grund- und Werkreal-/Hauptschulen ist für Grundschulen und für Werkreal-/Hauptschulen getrennt aufzuführen (letzte Zeile).

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