Öffentliche und private allgemeinbildende Gymnasien sind ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Abgabe der elektronischen Schulstatistik verpflichtet.
Die elektronische Schulstatistik wird über ASV-BW aufgerufen.
Private Gymnasien, die kein ASV-BW verwenden, nutzen die ESS-Online.
Öffentliche allgemeinbildende Gymnasien müssen übergangsweise wie im Vorjahr das Programm LAV vollständig bedienen und die Versanddatei an das Regierungspräsidium schicken. Ein Ausdruck der LAV-Tabellen ist nicht mehr notwendig.
Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis
Erhebungsbogen 1 und 2 - Lehrkräfte an privaten Schulen