Öffentliche und private allgemeinbildende Gymnasien sind seit dem Schuljahr 2023/2024 zur Abgabe der elektronischen Schulstatistik verpflichtet.
Die elektronische Schulstatistik wird über ASV-BW aufgerufen.
Private Gymnasien, die kein ASV-BW verwenden, nutzen die ESS-Online.
Für die öffentlichen Gymnasien ist zu beachten, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 das Verfahren WinLAV durch das Verfahren Unterrichts- und Personalmanagement (UPM) in ASV-BW abgelöst wird. Die Abgabe des Herbstberichts erfolgt direkt aus UPM heraus.
Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis
Erhebungsbogen 1 und 2 - Lehrkräfte an privaten Schulen:
Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Erhebungsbogen 1 und 2 für Lehrkräfte an privaten Schulen