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07.06.2019

Hinweis zur Änderung der Zeugnisschablonen für Berufliche Schulen

Änderung der Abgangszeugnisse an beruflichen Schulen
Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Schüler, die die Schule verlassen, ist die Aufnahme der Zeugniskategorie "teilgenommen" in den Zeugniseinstellungen für das Abschlusszeugnis Berufsschule sowie in den Zeugniseinstellungen für das Abgangszeugnis an Beruflichen Schulen erforderlich.

Wenn bei einem Schüler, der nicht bestanden hat, das Merkmal "teilgenommen" gesetzt ist, so wird ein Abgangszeugnis erstellt.

Wenn in der Notenerfassung bei einem Schüler / einer Schülerin „teilgenommen“ nicht gesetzt ist, wird ein Zeugnis erstellt und kein Abgangszeugnis. Die Inhalte dieses Zeugnisses entsprechen den Inhalten im Abgangszeugnis:

  • Dauer des Unterrichtsbesuchs und ggf. ein Hinweis auf das zuletzt erteilte Jahreszeugnis
  • Die Anmeldenoten, soweit sie bereits vorliegen
  • Im Übrigen die bis zum Zeitpunkt des Austritts erzielten Noten
  • Das Datum des letzten Schultags

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