FAQs zur ESS
Unter den roten Hauptpunkten finden Sie die einzelnen Hinweise.
Der Stichtag für die Statistik 2020 ist der 21.10.2020.
Späteste Abgabe der ausgefüllten Erhebungsbögen, Datenträger und Ausdrucke an das Statistische Landesamt,
Regierungspräsidium, Schulträger und Kirchenbehörden bis spätestens:
- 04. November 2020 durch die allgemein bildenden Schulen,
- 13. November 2020 durch die Beruflichen Schulen.
Zum Aufruf der ESS müssen die Dienststellendaten in diesem und im letzten Schuljahr aktualisiert werden.
Zeitnah nach der Abgabe. Berufliche Schulen eher später.
Ja, auch die Schulen, die sich zur ESS 2020 angemeldet haben, bekommen die Bögen zugesendet.
Schulen, die sich für die ESS angemeldet haben, sollten auf keinen Fall eine Doppelabgabe (elektronisch und über die Papierbögen) durchführen, da das zu sehr hohem Aufwand bei der Verarbeitung im Statistischen Landesamt führt.
Die Schule muss sich zuvor über das SCS von der ESS abmelden, wenn sie die Papierbögen abgeben will.
Die Kennzahlen der Statistik beziehen sich immer auf den Stichtag. Neuzugänge, Klassenwechsel oder Abgänge nach dem Stichtag werden in der Statistik nicht berücksichtigt, wenn das Ein- bzw. Austrittsdatum eingetragen ist.
Anlagen von Klassen in ASV-BW ist nur notwendig, falls für die betroffene Schulart ein Klassenbogen vorgesehen ist.
Der überwiegende Teil der Bögen wird automatisch befüllt. Bei einigen wenigen Tabellen müssen die Daten aktuell noch
manuell eingetragen werden.
Weitere Details dazu finden Sie in der ESS-Onlinehilfe
Die Angaben zu Schülerzahlen und Klassen kommen aus den Modulen „Schüler“ sowie „Klassen“. Eine Pflege
der Matrix ist dafür nicht notwendig.
Unterrichtende Lehrer müssen in der Matrix im jeweiligen Fach (Rev / Rrk) eingetragen sein.
Die Lehrerwochenstunden werden aus den Unterrichtselementen in den Fächern REV bzw. RRK übernommen.
Diese Angaben können auch direkt in die Religionsbögen eingetragen werden.
Bitte auch die Kontexthilfe innerhalb der ESS-Anwendung beachten.
Für eine automatische Befüllung der Bögen müssen die Arbeitsgemeinschaften im Modul Unterricht > Liste besonderer
Unterricht angelegt und gepflegt werden.
Die Unterrichtsmatrix muss für die Ermittlung einiger Daten (zum Beispiel Anzahl Ethikgruppen, Wahlpflichtfächer an GMS/GWRHS/RS
etc.) gepflegt werden.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der ESS-Onlinehilfe.
Ja. Der Gesamtdatenbestand einer Dienststelle kann dem Statistischen Landesamt nur über einen einheitlichen Weg gemeldet werden. Teilmeldungen sind nicht möglich.
Ja, die Daten aus ASV-BW bleiben auch im manuellen Modus auf den Bögen der ESS erhalten und können dort editiert werden.
Man trägt beim Schulbesuch im letzten Schuljahr den Wert „Schulen außerhalb Deutschland“ ein.
Bevor die ESS gestartet werden kann, müssen alle Schulzweige plausibilisiert sein.
Nein, die Planungsphase muss nicht abgeschlossen sein.
Die Ganztagsbetreuung wird in der ESS nur für allgemeinbildende Gymnasien automatisch befüllt. Dazu ist im Schülermodul
auf dem Reiter „Erweiterungen“ das Feld „Ganztäg. Betreuung/Förd.“ auszufüllen. Hier sind nur
zulässige Schlüssel zu verwenden (siehe Schlüsselverzeichnis des statistischen Landesamtes). Die Teilnehmer werden auf dem
SCD-Bogen ausgewiesen. Ebenso kann das Feld editiert und manuell bearbeitet werden.
Für die übrigen Schularten an öffentlichen Schulen ist das Feld nicht zu befüllen. Deshalb ist es auch für die
Eingabe gesperrt.
Für die privaten Schulen kann das Feld editiert und manuell befüllt werden. Ausnahmen: private Schulkindergärten und
Grundschulförderklassen.
VKL-Schüler werden in der ESS nur erhoben, wenn sie sich zum Stichtag in einer Klasse mit der Klassenart
„Vorbereitungsklasse“ befinden. Werden die Schüler in Regelklassen gemeinsam mit den übrigen Schülern
unterrichtet, dann sind sie in der ESS nicht gesondert auszuweisen.
Wird eine separate Vorbereitungsklasse in der Schule geführt, dann ist, sofern entsprechende Schüler vorhanden sind, für
jede Klassenstufe eine eigene Klassengruppe einzurichten. Nur so können die Schüler mit ihren korrekten Klassenstufen in die ESS
übertragen werden.
Der SCD-Bogen für den Schulträger muss ausgedruckt und auf das Originalformular übertragen werden. Berufliche Schulen
können den Bogen 1.1 ausdrucken und an den Schulträger übermitteln.
Die Religionsbögen können ausgedruckt und an die Kirchenvertreter geschickt werden.
Nein, eine Bearbeitung von WinLAV muss vorerst noch parallel zur ESS erfolgen.
Ja. Bezogen auf den Stichtag können die Daten auch nicht voneinander abweichen.
Es gibt derzeit ein Projekt im IBBW mit dem Ziel der Ablösung von Win-LAV durch die ESS.
Die ESS erfasst immer alle Daten einer Schule. Es müssen auch alle Daten abgegeben werden, nicht nur die der Kursstufe.
Nein, eine Bearbeitung von ASD-BS muss vorerst noch parallel zur ESS erfolgen.
Schüler in Blockklassen werden gezählt, sofern sie zum Stichtag Schüler der Schule sind. Die Zählung erfolgt unabhängig davon, ob am Stichtag Blockunterricht stattfindet oder nicht.
Bei diesen Schülern muss ein Eintrittsdatum im aktuellen Schuljahr eingetragen sein. Es müssen einmalig die statistischen Pflichtfelder auf dem Reiter Eintritt gepflegt werden.
Eine einwandfreie Funktion und Darstellung der ESS wird für die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome und Microsoft Edge garantiert.
Die Rollen Schulleitung und Sekretariatskraft plus können die Statistik bearbeiten. Die Abgabe der Statistikdaten ist nur mit der Rolle Schulleitung möglich.
Die Daten werden beim ASV-BW Server gespeichert. Sie bleiben bei einem erneuten Aufruf im manuellen Modus erhalten.
Der i-Button (oder alternativ die Funktionstaste F2 auf der Tastatur) liefert Informationen zum aktuell markierten Datenfeld. Nicht für alle Felder sind solche Informationen verfügbar. In dem Fall erscheint der Hinweis „Für dieses Feld sind keine Informationen verfügbar
Ja, das ist möglich, allerdings wird immer nur der letzte Speichervorgang festgehalten. Jeder erneute Speichervorgang überschreibt den vorherigen.
Nein, der Anwender kann für jede einzelne Tabelle separat entscheiden, ob die manuellen Änderungen nach einem erneuten Aufrufen im automatischen Betriebsmodus erhalten bleiben oder mit den korrigierten Daten aus ASV-BW überschrieben werden sollen. Nähere Informationen finden Sie dazu in der ESS-Onlinehilfe.
Sollten Sie in den FAQs zur ESS nicht fündig werden, können Sie sich gerne mit Ihrer Frage über das Kontaktformular an das SCS wenden.