Der Stichtag für die Statistik 2021 ist der 20. Okotober 2021.
Die Stichwoche ist vom 18. bis 23. Oktober 2021.
Späteste Abgabe der ausgefüllten Erhebungsbögen, Datenträger und Ausdrucke an das Statistische Landesamt,
Regierungspräsidium, Schulträger und Kirchenbehörden bis spätestens:
- 12. November 2021 durch die allgemein bildenden Schulen,
- 12. November 2021 durch die Beruflichen Schulen.
Die ESS kann ab dem Erhebungsbeginn gestartet werden.
Für den Aufruf der ESS muss das ASV-Update auf die Version 2.16 installiert werden.
Wenn die ESS vor dem Stichtag 20.Oktober 2021 gestartet wird, erfolgt der Hinweis, dass die aus ASV übernommenen oder manuell
eingegebenen Statistikdaten nicht gespeichert, sondern nach Beendigung der ESS wieder verworfen werden.
Sie können so bereits vor dem Erhebungsbeginn überprüfen, ob die Daten korrekt aus ASV übertragen werden und ob Sie
vielleicht noch an einigen Stellen nacharbeiten müssen.
Die Speicherung sowie die Abgabe der Statistikdaten ist erst nach dem 20.Oktober 2021 möglich.
Beim Aufruf der ESS werden die Anwender aufgefordert, ein Wertelistenupdate durchzuführen. Dazu ist die Eingabe der
ZSS-Anmeldedaten notwendig (041xxxxxx_sst plus Kennwort).
Zudem müssen sich die Dienststellendaten im aktuellen und im letzten Schuljahr auf dem aktuellen Stand befinden. Eine
Anleitung zum Aktualisieren der Dienststellendaten finden Sie in der ASV-BW-Online-Hilfe unter:
Grundlagen
-> ZSS (Zentraler Schulserver) -> Aktualisierung der Wertelisten / Dienststellendaten
sowie in einem Video-Tutorial
zum ZSS-Abgleich.
Zeitnah nach der Abgabe. Berufliche Schulen eher später.
Ja, auch die Schulen, die sich zur ESS 2021 angemeldet haben, bekommen die Bögen zugesendet.
Schulen, die sich für die ESS angemeldet haben, sollten auf keinen Fall eine Doppelabgabe (elektronisch und über die Papierbögen) durchführen, da das zu sehr hohem Aufwand bei der Verarbeitung im Statistischen Landesamt führt.
Die Schule muss sich zuvor über das SCS von der ESS abmelden, wenn sie die Papierbögen abgeben will.
Die Kennzahlen der Statistik beziehen sich immer auf den Stichtag.
Nachträgliche Änderungen sind daher in der Regel nicht notwendig. Sie können jedoch über den Button
„Statistikabgabe zurücknehmen“ die abgegebenen Daten zurücknehmen, ändern und erneut abgeben, solange sich die
ESS im Zustand abgegeben (Erstabgabe) befindet.
- Grundsätzlich sollte man möglichst bis zum Abschluss der Statistikphase keine Änderungen an der Klassenstruktur in ASV vornehmen, da bei einem erneuten Start der ESS immer alle aktuellen Klassen in die Bögen übertragen werden.
- Um Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die ESS nur noch im manuellen Modus zu starten, sobald die Daten
erstmalig abgegeben wurden. Ein entsprechendes Hinweisfenster wird beim Start der ESS im automatischen Modus ausgegeben:
Hier bitte auf „Beenden“ klicken und die ESS erneut im manuellen Modus starten.
Anlagen von Klassen in ASV-BW ist nur notwendig, falls für die betroffene Schulart ein Klassenbogen vorgesehen ist.
Der überwiegende Teil der Bögen wird beim Start im automatischen Modus mit Daten aus ASV befüllt. Über den Button
„Tabelle editieren“ können die Daten jederzeit manuell nachbearbeitet werden.
Bei einigen Tabellen müssen die Daten noch komplett manuell eingetragen werden. Sie erkennen diese Tabellen daran, dass der Button
„Tabelle editieren“ nicht vorhanden ist. Details zu den unterschiedlichen Betriebsmodi finden Sie in der ESS-Onlinehilfe unter
ESS-Onlinehilfe
Hier die Punkte "ESS 2.0 starten" und "Vorgehensweise"
Die Angaben zu Schülerzahlen und Klassen kommen aus den Modulen „Schüler“ sowie „Klassen“. Eine Pflege
der Matrix ist dafür nicht notwendig.
Unterrichtende Lehrer müssen in der Matrix im jeweiligen Fach (Rev / Rrk) eingetragen sein.
Die Lehrerwochenstunden werden aus den Unterrichtselementen in den Fächern REV bzw. RRK übernommen.
Diese Angaben können auch direkt in die Religionsbögen eingetragen werden.
Bitte auch die Kontexthilfe innerhalb der ESS-Anwendung beachten.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht wird in den jeweiligen Religionsbögen in den Zeilen „Schüler mit RU (einschl. KoKo mit Lehrkraft)“ gezählt. Dabei entscheidet die Konfession der Lehrkraft, ob der Unterricht im evangelischen oder im katholischen Religionsbogen angezeigt wird.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der ESS-Onlinehilfe.
- Staatliche Lehrkräfte werden nur dann in die Religionsbögen übertragen, wenn Sie erstens die korrekte Konfession ev. bzw. rk und zweitens eine Missio oder Vocatio in ASV besitzen. Auch beim manuellen Erfassen der staatlichen Lehrkräfte muss die Markierung bei Missio oder Vocatio angehakt werden, auch wenn die staatliche Lehrkraft keine Missio oder Vocatio besitzt. Eine Abgabe der ESS ist sonst nicht möglich. Vor dem Ausdruck der Bögen für die Kirchenbehörden kann der Haken wieder entfernt werden.
- Bitte achten Sie in den Religionsbögen vor der Bogenvalidierung darauf, dass Sie leere Zeilen bei den Lehrkräften löschen.
- Bei der Eingabe von kirchlichen Lehrkräften muss die Dienstbezeichnung, vom Namen durch ein Komma getrennt, angegeben werden.
Für eine automatische Befüllung der Bögen müssen die Arbeitsgemeinschaften im Modul Unterricht > Liste besonderer
Unterricht angelegt und gepflegt werden.
Die Unterrichtsmatrix muss für die Ermittlung einiger Daten (zum Beispiel Anzahl Ethikgruppen, Wahlpflichtfächer an GMS/GWRHS/RS
etc.) gepflegt werden.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der ESS-Onlinehilfe.
Ja. Der Gesamtdatenbestand einer Dienststelle kann dem Statistischen Landesamt nur über einen einheitlichen Weg gemeldet werden. Teilmeldungen sind nicht möglich.
Ja, die Daten aus ASV-BW bleiben auch im manuellen Modus auf den Bögen der ESS erhalten und können dort editiert werden.
Man trägt beim Schulbesuch im letzten Schuljahr den Wert „Schulen außerhalb Deutschland“ ein.
- Bevor die ESS gestartet werden kann, müssen alle Schulzweige plausibilisiert sein.
- Man muss sich als schulunabhängiger Benutzer in ASV anmelden, um als Verbundschule die ESS starten zu können.
Hinweise zum schulaunabhängingen Benutzer -> schulunabhängige Benutzer
Nein, die Planungsphase muss nicht abgeschlossen sein.
Die Ganztagsbetreuung wird in der ESS nur für allgemeinbildende Gymnasien automatisch befüllt. Dazu ist im Schülermodul
auf dem Reiter „Erweiterungen“ das Feld „Ganztäg. Betreuung/Förd.“ auszufüllen. Hier sind nur
zulässige Schlüssel zu verwenden (siehe Schlüsselverzeichnis des statistischen Landesamtes). Die Teilnehmer werden auf dem
SCD-Bogen ausgewiesen. Ebenso kann das Feld editiert und manuell bearbeitet werden.
Für die übrigen Schularten an öffentlichen Schulen ist das Feld nicht zu befüllen. Deshalb ist es auch für die
Eingabe gesperrt.
Für die privaten Schulen kann das Feld editiert und manuell befüllt werden. Ausnahmen: private Schulkindergärten und
Grundschulförderklassen.
VKL-Schüler werden in der ESS nur erhoben, wenn sie sich zum Stichtag in einer Klasse mit der Klassenart
„Vorbereitungsklasse“ befinden. Werden die Schüler in Regelklassen gemeinsam mit den übrigen Schülern
unterrichtet, dann sind sie in der ESS nicht gesondert auszuweisen.
Wird eine separate Vorbereitungsklasse in der Schule geführt, dann ist, sofern entsprechende Schüler vorhanden sind, für
jede Klassenstufe eine eigene Klassengruppe einzurichten. Nur so können die Schüler mit ihren korrekten Klassenstufen in die ESS
übertragen werden.
Der SCD-Bogen für den Schulträger muss ausgedruckt und auf das Originalformular übertragen werden. Berufliche Schulen
können den Bogen 1.1 ausdrucken und an den Schulträger übermitteln.
Die Religionsbögen können ausgedruckt und an die Kirchenvertreter geschickt werden.
Für Schulen, die ihre Statistik nicht elektronisch abgeben, gilt: Die ESS kann aufgerufen und die Statistikbögen können ausgedruckt werden. Die Bögen des StaLa dürfen jedoch nur im Original eingesandt werden. Bitte keine aus ASV ausgedruckten Bögen an das StaLa schicken, die Angaben müssen in die Originalbögen übertragen werden.
Für diese Schülerinnen / Schüler muss ein Unterrichtselement „Französisch“ mit der Unterrichtsart
x=Wahlpflichtunterricht in der Matrix angelegt werden.
Die Schülerinnen / Schüler, die Französisch gewählt haben, werden über die Fächerwahl dem Unterricht
zugeordnet.
Eventuell muss noch die Funktion „Schülerzahlen aktualisieren“ ausgeführt werden.
Die weiteren Wahlpflichtfächer AES und T werden bei der Datenprüfung/Vorplausibilisierung in ASV nicht plausibilisiert.
Genauere Hinweise zu Ihrer Schulart finden Sie in der ESS-Onlinehilfe.